Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 016/18 - 13.03.2018

Wählen und Mitbestimmen: Mit Betriebsrat geht es besser!

Die Betriebsratswahlen haben begonnen. Bis zum 31. Mai wählen die Beschäftigten in rund 28.000 Betrieben bundesweit ihre betriebliche Interessenvertretung, den Betriebs­rat. Dieser vertritt die die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegen­über dem Arbeit­geber. Ob Arbeitsschutzgesetze, Arbeitszeitregelungen, Tarifverträge oder Betriebsverein­ba­rungen: Betriebsräte achten darauf, dass sie umgesetzt werden. Sie sind die demokratisch legitimierten Vertretungen der Beschäftigten und stehen für Mitbestimmung, Gute Arbeit, Demokratie  und Solidarität im Betrieb.

Im Rhein-Erft-Kreis sind rund 70.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch einen Betriebsrat vertreten und dazu aufgerufen, ihre Vertretung im Betrieb zu wählen. In großen Unternehmen gehört der Betriebsrat fest zum Arbeitsalltag, in kleineren Firmen ist die Inter­essenvertretung weniger üblich. Das trifft auch für den Rhein-Erft-Kreis zu: 90 % der Groß­betriebe mit über 500 Beschäftigten haben einen Betriebsrat. Bei Klein­betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten sind es nur 7%.

Die Betriebsratswahlen sind in Deutschland die Wahlen mit der höchsten Wahlbe­teiligung. Das ist ein Indikator für das Interesse der Beschäftigten nach Mitbestimmung und Mitsprache. So lag die Wahlbeteiligung 2014 bundesweit bei 76,9% und im Rhein-Erft- Kreis mit 74,8% nur knapp darunter.

„Betriebsräte leisten eine großartige Arbeit. Sie sorgen dafür, dass Gesetze und Tarifverträge umgesetzt werden und engagieren sich für sichere und gute Arbeitsverhältnisse. Und das mit Erfolg! In Betrieben mit Betriebsrat verdienen die Beschäftigten nicht nur mehr Geld, sie haben auch häufiger familienfreundliche Arbeitszeiten. Und auch das Unternehmen profitiert: Betriebe mit Betriebsrat sind nachweislich innovativer und produktiver“, so Jörg Mährle, Geschäftsführer der DGB- Region Köln-Bonn.

„Betriebsräte sind ein zentraler Baustein für die Zukunft unserer Arbeitswelt. Gerade in Zeiten der Digitalisierung brauchen wir starke Betriebsräte, die diesen Wandel im Sinne der Be­schäftigten mitgestalten“,  ergänzt Siegfried Dörr, Vorsitzender des Kreisverbandes Rhein-Erft.

Betriebsratswahlen finden regelmäßig alle vier Jahre statt, in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Mai. Besteht noch kein Betriebsrat im Unternehmen, kann auch außerhalb dieses Zeit­raumes jederzeit gewählt werden. Betriebsräte können in Betrieben mit mindestens fünf wahlberechtigten Beschäftigten gegründet werden. Wahlberechtigt sind nicht nur Vollzeit­beschäftigte sondern auch Teilzeitbeschäftigte, volljährige Auszubildende, Praktikanten sowie befristet Beschäftigte und Aushilfen. Der Arbeitgeber darf die Wahl nicht behindern. Wer in seinem Betrieb aktiv eine Betriebstat gründen möchte, bekommt Unterstützung und Beratung bei der jeweiligen Branchengewerkschaft. Informationen hierzu erteilt die DGB-Geschäftsstelle Köln-Bonn unter koeln@dgb.de oder der Rufnummer 0221-5000320. 

Siegfried Dörr
Vorsitzender DGB-Kreisverband Rhein-Erft 

Ansprechpartnerin:
Karin Bernhardt, DGB Köln-Bonn, Hans-Böckler-Platz 1, 50672 Köln
0221/ 500032-0, Karin.Bernhardt@dgb.de

 


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