Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 044/16 - 13.10.2016

Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit: Lohnlücke systematisch angehen!

Morgen beginnt die Ungerechtigkeit: Wenn man die statistische Lohnlücke zwischen den Geschlechtern zurückrechnet, arbeiten Frauen ab dem 14. Oktober bis Ende des Jahres unentgeltlich. Mit 21 Prozent ist die Entgeltdifferenz zwischen den Geschlechtern in Deutschland eine der höchsten in der Europäischen Union. Das symbolische Datum des Tages der betrieblichen Entgeltgleichheit ist Anlass, sich systematisch mit der Entgeltlücke zu beschäftigen.

„Mit Blick auf das geplante Lohngerechtigkeitsgesetz ist es wichtig, sich noch einmal vor Augen zu führen, was mit einer gesetzlichen Regelung erreicht werden soll. Natürlich wird man nicht 21 Prozent Entgeltdifferenz auf einen Schlag beseitigen können. Das hat auch nie jemand behauptet. Aber auf betrieblicher Ebene die Lohnlücke sichtbar machen und beseitigen – dazu kann und muss ein wirksames Lohngerechtigkeitsgesetz dienen“, erklärt die stellvertretende Vorsitzende des DGB, Elke Hannack.

Fakt ist: Ein großer Teil der Entgeltlücke lässt sich erklären, weil „frauentypische Berufe“ schlechter bezahlt werden, weil Frauen und Männer in verschiedenen Berufen und Betrieben unterschiedlicher Größen arbeiten und weil Frauen ihre Erwerbstätigkeit zugunsten von Familienpflichten unterbrechen oder reduzieren und damit seltener aufsteigen. Aber trotz aller Erklärungen bleibt eine Differenz.

„Im Zentrum eines wirksamen Lohngerechtigkeitsgesetzes sollte die verbindliche Anwendung betrieblicher Prüfverfahren stehen. Wir unterstellen keinem Unternehmen, dass es Frauen bewusst diskriminiert. Doch selbst wirtschaftsnahe Institute bestätigen, dass es eine Lohndifferenz zwischen den Geschlechtern gibt, die sich nicht erklären lässt. Bei der Gehaltsfindung gibt es offensichtlich Ungerechtigkeiten zu Lasten der Frauen. Diese müssen erkannt und beseitigt werden. Das funktioniert am besten, wenn Unternehmen durch gesetzliche Vorgaben zur systematischen Überprüfung ihrer Entgeltpraxis verpflichtet werden. Eine Aufforderung an Unternehmen, betriebliche Prüfverfahren durchzuführen, kann nur ein erster Schritt sein“; erläutert DGB-Vize Hannack. 
Auch in der DGB-Region Köln-Bonn wird die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung betont. „Dort, wo Gewerkschaften aktiv und Betriebsräte vorhanden sind, ist die Entgeltlücke nachweislich geringer. In tarifungebundenen Unternehmen sieht das aber ganz anders aus. Gerade dort brauchen wir ein Lohngerechtigkeitsgesetz, das verbindliche Vorgaben macht. Eine gesetzliche Regelung muss mehr beinhalten als einen individuellen Auskunftsanspruch. Dieses Instrument ist viel zu schwach“, erklärt Andreas Kossiski, Geschäftsführer der DGB-Region Köln-Bonn.


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Jörg Mährle