Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 047/14 - 10.10.2014
Freihandelsabkommen EU-USA

Kölner DGB begrüßt Bürgerantrag zur Ablehnung von TTIP

Die Kölner Gewerkschaften unterstützen den Bürgerantrag „Köln gegen TTIP“, in dem die Stadt Köln aufgefordert wird, sich gegen TTIP und weitere Freihandelsabkommen aus­zusprechen und ihren Einfluss auf der Landes-, Bundes- und EU-Ebene geltend zu machen, um diese Abkommen abzulehnen.

In einer Stellungnahme des Kölner DGB heißt es: „Der Kölner DGB unterstützt das Anliegen des Bürgerantrags: TTIP darf in der bisher be­kannten Form nicht be­schlossen werden. Die Kölner Gewerkschaften schließen sich da­bei voll umfänglich der Begrün­dung des Bürgerantrags an.“

Der Kölner DGB hält es für notwendig, dass sich auch die Stadt Köln klar po­si­tio­niert, da das geplante Abkommen erheb­liche Aus­wirkungen auf die kommunale Selbst­ver­wal­tung und vor allem die Angebote der Da­seinsvorsorge haben wird. Mit dem Bürger­antrag werde das Thema noch einmal einer breiteren Öffent­lich­keit be­kannt gemacht.

Die EU habe mit ihrer Geheimdiplomatie nachhaltig das Vertrauen in politische Ent­schei­dungs­prozesse beschädigt. Die Regierungen und Parlamente der EU-Mit­glieds­staaten seien nun gefordert, dieses Vertrauen durch mehr Transparenz und klare Ent­scheidungen zum Wohle ihrer Bürgerinnen und Bürger wieder herzustellen. Eine Zu­stimmung dürfe nur erfolgen, wenn klare, verbindliche und durchsetzbare Regelungen zum Schutz und Ausbau von Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechten sowie von Sozial- und Umwelt­standards vereinbart und der Bereich der Daseinsvorsorge aus­drück­lich ausgeklammert wird. 


 Die Stellungnahme des DGB-Stadtverbandes Köln im Wortlaut:

 

Stellungnahme des DGB-Stadtverbandes Köln
zum Freihandelsabkommen TTIP und dem vorliegenden Bürgerantrag

 

Auf seiner letzten Vorstandsitzung hat sich der DGB-Stadtverband Köln erneut aus­führ­lich mit dem aktu­el­len Stand über die Beratungen zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) be­schäftigt. Gleichzeitig hat er über eine Beteiligung an dem Bürgerantrag gemäß §24 GO beraten. Mit dem Bürgerantrag wird die  Stadt Köln aufgefordert, sich gegen TTIP und weitere Freihandelsabkommen aus­zu­sprechen und ihren Einfluss auf der Landes-, Bundes- und EU-Ebene geltend zu machen, um diese Ab­kom­men abzulehnen.

Der Kölner DGB unterstützt das Anliegen des Bürgerantrags: TTIP darf in der bisher be­kannten Form nicht be­schlossen werden. Die Kölner Gewerkschaften schließen sich da­bei voll umfänglich der Begründung des Bürgerantrags an, da die dort genannten Ab­lehnungsgründe weitgehend deckungsgleich sind mit den Argu­menten, die vom DGB-Bundesvorstand vor Monaten genannt wurden. Ähnliche Argumente haben auch der Deutsche Städtetag sowie die Unternehmen und Verbände der öffentlichen Wirtschaft Anfang des Jahres geäußert.

TTIP muss in der vorliegenden Form verhindert werden! Der Kölner DGB begrüßt daher auch, dass das Thema TTIP mit dem Bürgerantrag noch einmal einer breiteren Öffent­lich­keit bekannt gemacht wird. Die Aus­wirkungen des Abkommens sind so weit­rei­chend, dass sie auf allen Ebenen diskutiert werden müssen. Der Bürgerantrag ist deshalb eine gute Unterstützung der bisherigen Aktivitäten von NGOs, Verbänden und Gewerkschaften, um die Bundesregierung, Ministerien und Bundestagsfraktionen von den er­heb­lichen negativen Folgen des Abkommens zu überzeugen.

Der Kölner DGB findet es richtig, dass die Stadt Köln aufgefordert wird, sich zu TTIP zu po­si­tio­nieren, da das ge­plante Abkommen erhebliche Auswirkungen auf die kommunale Selbstverwaltung und vor allem die Angebote der Daseinsvorsorge haben wird.

Aus gewerkschaftlicher Sicht kann dem Freihandelsabkommen nur zugestimmt werden sofern es:

-    klare, verbindliche und durchsetzbare Regelungen zum Schutz und Ausbau von Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechten so­wie von Sozial- und Umweltstandards enthält;

-    einen verbindlichen Zeitplan für die Ratifizierung der ILO-Kernarbeitsnormen vorschreibt;

-    ganz auf die geplanten Investitionsschutzregelungen und Schiedsgerichte verzichtet;

-    den Bereich der Daseinsvorsorge ausdrücklich ausklammert und kein direkter oder indirekter Zwang zur Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen entsteht.

 

Wenn diese Mindestanforderungen nicht erfüllt werden, bleibt nur die Ablehnung! Dies gilt inhaltsgleich auch für das Abkommen der EU mit Kanada (CETA) und für das „Ab­kommen zum Handel mit Dienst­leistungen“ (TiSA).

Wichtig sind transparente Verhandlungen und umfassende Beteiligungsmöglichkeiten. Die EU hat einen anderen Weg gewählt und mit ihrer Geheimdiplomatie nachhaltig das Vertrauen in politische Ent­schei­dungs­prozesse beschädigt. Die Regierungen und Parlamente der EU-Mitgliedsstaaten sind nun gefordert, dieses Vertrauen durch mehr Transparenz und klare Entscheidungen zum Wohle ihrer Bürgerinnen und Bürger wieder herzustellen.

Köln, Oktober 2014


Nach oben

Dieser Artikel gehört zum Dossier:

Freihandelsabkommen TTIP & CETA

Zum Dossier