Deutscher Gewerkschaftsbund

DGB Köln & NRW 2020

15.03.2016
Veranstaltungsreihe

Gute Arbeit gestalten - „NRW 2020“ voranbringen

Mit „NRW 2020“ setzen sich die Gewerkschaften in Nordrhein-Westfalen dafür ein, dass 500.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze entstehen. Klar ist: Es geht um „Gute Arbeit“! Informationen unter: https://nrw.dgb.de/nrw2020

Wie können betriebliche und gewerkschaftliche Akteure – einschließlich der TBS NRW – diesen Prozess in ihrer täglichen Arbeit begleiten? Hierauf wollen TBS NRW und DGB Köln handlungsorientierte Impulse setzen. Die ReferentInnen werden im Rahmen dieser Veranstaltungsreihe über aktuelle Themen aus ihrer Beratung von Betriebs- und Personalräten berichten. Der DGB Köln möchte mit dieser Veranstaltungsreihe ein Forum bieten, auf dem sich GewerkschaftssekretärInnen, Mitglieder von Betriebs- und Personalräten sowie TBS-BeraterInnen über eine gemeinsame erfolgreiche Strategie und Kooperation austauschen können.

Ort:    DGB Haus Köln, Tagungsraum Erdgeschoss, Hans-Böckler-Platz 1, 50672 Köln

Themen und Termine:

Arbeits- und Gesundheitsschutz:

Die Gefährdungsbeurteilung betrieblich verankern!

Referent: Karsten Lessing, TBS NRW
19. April 2016

Im ersten Teil der Veranstaltungsreihe Gute Arbeit gestalten – „NRW 2020“ voranbringen des DGB Köln und der TBS NRW wurde deutlich, dass „Gute Arbeit“ nicht von alleine kommt. Am Beispiel der gesetzlich vorgeschrieben Gefährdungsbeurteilung machte Karsten Lessing von der TBS NRW deutlich, dass Gesetze und Verordnungen alleine nicht ausreichen. Es kommt darauf an, dass sich Betriebs- und Personalräte – mit Unterstützung ihrer Gewerkschaft und bei Bedarf mit externen Expertinnen und Exper-ten – für die Einhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen einsetzen. Die Gefährdungsbeurteilung ist hierzu das zentrale Element. Sie verpflichtet Betriebe, Maßnahmen zum Arbeitsschutz durchzuführen, um physische und psychische Belastungen für die Beschäftigten zu minimieren, denn: Arbeit darf nicht krank machen.

Präsentation mit Hintergrundinformationen zur Gefährdungsbeurteilung siehe unten.

Kostendruck:

Was tun, wenn Outsourcing droht?

Referentin: Katja Köhler, TBS NRW
10. Mai 2016

Outsourcing - also die Ausgliederung von Tätigkeiten beispielsweise durch Leiharbeit, Werkverträge oder neue Arbeitsformen wie Crowdworking - wird von Unternehmensseite meistens unter dem Gesichtspunkt der Kostenersparnis betrieben.

Doch lassen sich erwartete Kosteneinsparungen tatsächlich realisieren? Oftmals werden Leistungen nicht korrekt abgebildet und neu entstehende Kosten, wie Koordinationskosten, nicht berücksichtigt. Realität ist außerdem, dass sich in der Regel Arbeitsbedingungen verschlechtern, z.B. durch niedrigere Bezahlung oder längere Arbeitszeiten.

Betriebs- und Personalräte haben zwar kein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei Outsourcingmaßnahmen. Sie müssen aber umfassend informiert werden und können über diesen Weg mit Zahlen, Daten und Fakten gegen Outsourcing-Bestrebungen fachlich argumentieren. Außerdem können sie Alternativkonzepte entwickeln mit denen der Arbeitgeber sich auseinandersetzen muss.

Präsentation mit Hintergrundinformationen zum Outsourcing siehe unten.

Arbeitszeitflexibilisierung:

Arbeitszeitkonten zum Nutzen der Beschäftigten gestalten!

Referentin: Silke Hoffmann, TBS NRW
14. Juni 2016

Flexible Arbeitszeiten bringen Risiken und Chancen für die Beschäftigten: Risiken, wenn sie sich ausschließlich an betrieblichen Belangen orientieren und keine Rücksicht auf die Interessen von Beschäftigten nehmen; Chancen, wenn die Interessen und Wünsche der Beschäftigten berücksichtigt werden, zum Beispiel für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder für mehr Zeitsouveränität.

Betriebs- und Personalräten kommt bei der rechtssicheren Gestaltung von flexiblen Arbeitszeiten eine zentrale Rolle zu. Voraussetzung ist aber, dass sie mit einer klaren Strategie, guten Argumenten und Kenntnis der verschiedenen Formen von flexiblen Arbeitszeitmodellen und Arbeitszeitkonten ihre Beteiligungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz / Personalvertretungsgesetz kennen.

Über betriebliche Regelungen zu flexiblen Arbeitszeiten lassen sich zudem viele zusätzliche Aspekte der Arbeitsorganisation regeln, z.B. die Personalbemessung, zusätzliche Vergütungen oder Kompensationen für Überstunden. Bei der Abwehr der Risiken ist auch die in unserer ersten Veranstaltung vorgestellte Gefährdungsbeurteilung ein wichtiges Instrument.

Zu Beginn jeder Veranstaltung stellen Berater und Beraterinnen Beispiele aus ihrer betrieblichen Praxis vor. Im Anschluss steht ausreichend Zeit für Diskussion und einen Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmenden mit den anwesenden BeraterInnen der Regionalstelle Düsseldorf zur Verfügung.


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