DGB und Mieterverein in Köln sind sich einig: Das von der Stadt beauftragte Gutachten zur Ermittlung des Wohnungsbedarfs bis 2040 (empirica-Gutachten) ist keine Grundlage für eine langfristige kommunale Baurechtsplanung.
Wörtlich heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme von Mieterverein und DGB: „Das Gutachten eignet sich nicht dazu, die seit Jahren in Köln verfehlte Zielmarke von rund 6.000 neuen Wohneinheiten jährlich schönzurechnen, denn: Die Zielmarke des Kölner Wohnbündnisses bezieht sich auf den aktuellen Neubaubedarf, um die größte Wohnungsnot zu lindern und Fehlentwicklungen wie steigende Mieten und Gentrifizierung zu begegnen.“
DGB und Mieterverein sind zudem der Auffassung, dass eine gesicherte Prognose zum Wohnraumbedarf in den nächsten 20 Jahren kaum möglich ist, da viele unterschiedliche Faktoren den Wohnraumbedarf langfristig beeinflussen.
Das Gutachten zeigt nach Auffassung von Mieterverein und DGB vielmehr, dass Kommunen stärker als bisher steuernd auf den Wohnungsmarkt Einfluss nehmen müssen. Wörtlich heißt es: „Marktgesetze alleine werden die Wohnraumversorgung nicht sicherstellen. Im Gegenteil: Der ‚Monopoly-Gedanke‘, der vielfach bei privatwirtschaftlichen Investoren vorherrscht, wird dafür sorgen, dass mehr ‚Parkstraßen‘ und ‚Schlossalleen‘ entstehen, da ‚Turmstraßen‘ und ‚Poststraßen‘ unter Kapitalgesichtspunkten unattraktiv sind.“
Aus diesen Gründen erneuern Mieterverein und DGB Köln ihre Forderungen, die sie schon zur Kommunalwahl 2020 aufgestellt haben.