In NRW dürfen Betriebskantinen der Lebensmittelindustrie nach einem Beschluss der Landesregierung unter Auflagen wieder öffnen. Wenn Mindestabstände eingehalten werden und ein Hygienekonzept vorliegt, darf in Lebensmittelbetrieben auch wieder in der Betriebskantine gegessen werden. Für den DGB Rhein-Erft ist das ein wichtiger Schritt, da in vielen Industriebetrieben der Verzehr von selbst mitgebrachten Speisen nur in Kantinenräumen erlaubt ist.
Siegfried Dörr, Vorsitzender des DGB Rhein-Erft: „In NRW profitiere davon ein Großteil der rund 146.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Lebensmittelindustrie. Wer in stundenlanger Arbeit Kalorien verbrennt, muss auch irgendwann selbst welche aufnehmen. Schließlich sind es die Beschäftigten, die mit der Herstellung von Essen und Trinken dafür sorgen, dass die Supermarktregale in Pandemie-Zeiten voll bleiben.“
Der DGB Rhein-Erft fordert aber, diese Regelung auf weitere Branchen auszudehnen. Thomas Rösner, stellvertretender Vorsitzender des DGB Rhein-Erft: „In vielen Betrieben der chemischen Industrie und der Metall- und Elektroindustrie ist es ebenfalls nur in Kantinenräumen erlaubt, Speisen zu sich zu nehmen. Deswegen macht es Sinn, diese Ausnahmeregelung auf weitere Branchen auszuweiten. Entscheidend dabei ist allerdings, dass die Unternehmen, gemeinsam mit den Arbeitnehmervertretungen schlüssige Hygienekonzepte für die Betriebskantinen erarbeiten.“