Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 37/20 - 20.11.2020
DGB Köln-Bonn:

Regionale Baulandpreise auf Rekordniveau – Politik muss endlich handeln

Hohe Baulandpreise verteuern Mieten / Kommunen brauchen Steuerungsmöglichkeit / Baugesetzbuch um wirkungsvolle Maßnahmen ergänzen / Wohnen ist Menschenrecht – Bundestag muss handeln

Die Preise für Bauland in der Region Köln-Bonn haben laut statistischem Landesamt Spitzenwerte erreicht. In Bonn sind sie in den letzten zehn Jahren um durchschnittlich 40% gestiegen, in Leverkusen um 32%, im Erftkreis um 20%, im Rhein-Sieg-Kreis um 31% und im Rheinisch-Bergischen-Kreis um 44%. Nur in Köln gab es einen leichten Rückgang um durchschnittlich 15% - allerdings von einem sehr hohen Ausgangswert.

„Ein Quadratmeter baureifer Grund kostet in der Region Köln-Bonn aktuell durchschnittlich 300 Euro und ist damit doppelt so teuer wie im NRW-Durchschnitt. In begehrten innerstädtischen Lagen liegt der Preis sogar noch höher. Im Ergebnis steigen damit auch die Mieten weiter, denn auf teurem Boden können keine bezahlbaren Wohnungen entstehen“, sagt Jörg Mährle, Geschäftsführer des DGB Köln-Bonn. „Deswegen brauchen die Kommunen mehr wirkungsvolle Möglichkeiten, um die Bodenpolitik und damit die Mieten stärker zu beeinflussen.“

Maßgeblich dafür ist das Baugesetzbuch, das gerade überarbeitet wird. Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf wird in Kürze im Bundestag diskutiert.

„Der Gesetzentwurf weist in die richtige Richtung, reicht aber nicht aus, um die Spirale der steigenden Bodenpreise zu durchbrechen. Da muss noch nachgebessert werden“, stellt Jörg Mährle klar.

Aus Sicht des DGB fehlt ein preislimitiertes Vorkaufsrecht: „Im jetzigen Gesetzentwurf ist für die Kommunen zwar ein erleichtertes Vorkaufsrecht für brachliegende Grundstücke vorgesehen. Wichtig ist aber, zugleich eine wirksame Preislimitierung einzuführen, damit die Kommunen Bauland zu Preisen unterhalb des Marktwertes erwerben und für bezahlbaren Wohnungsbau und soziale Infrastruktur, etwa für den Neubau von Kitas und Schulen, nutzen können“, stellt Jörg Mährle klar.

Außerdem müssen nach Auffassung des DGB kommunale Baugebote erleichtert werden. Baugebote können Grundstückseigentümer verpflichten, ihre Grundstücke zu bebauen, anstatt sie brachliegen zu lassen, um auf einen höheren Verkaufspreis zu spekulieren. Bislang werden Baugebote kaum genutzt, da der Aufwand für die Kommunen enorm ist. Die Novelle des Baugesetzbuches will dies erleichtern, indem Baugebote für mehrere Grundstücke ausgesprochen werden können. Aus Sicht des DGB fehlt aber noch die Möglichkeit, kooperationsunwilligen Eigentümern die Grundstücke unter Marktpreis abkaufen zu können, damit das Instrument wirken kann.

Jörg Mährle: „Grund und Boden dürfen nicht länger individuelle Spekulationsobjekte sein. Wohnen ist ein Menschenrecht. Es ist seit über 50 Jahren in der Europäischen Sozialcharta verankert. Das rechtfertigt im Notfall auch harte Eingriffe und steht über Profitinteressen!“


Hinweis für Redaktionen:
Datenquelle: https://www.regionalstatistik.de/genesis/online;jsessionid=38AC34673C1C8671FF54D2B17F9F5DC9.reg1?sequenz=statistikTabellen&selectionname=61511
Eine Übersicht der Baulandpreise in Deutschland finden Sie unter: www.dgb.de/-/mzI 


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