Ende Februar hat die ‚Kölner Allianz für den freien Sonntag‘ – ein Zusammenschluss von Kirchen und Gewerkschaften – darauf hingewiesen, dass die Stadt Köln bei der Genehmigung von Sonntagsöffnungen im Einzelhandel ihren eigenen Kriterienkatalog nicht einhält. Anlass der Kritik war die vom Rat genehmigte Öffnung an Palmsonntag, obwohl an diesem Tag nach der Selbstverpflichtung der Stadt ausdrücklich keine Sonntagsöffnung erlaubt ist.
Auf die Kritik reagierte die Verwaltung in der letzten Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 5. März mit einer schriftlichen Mitteilung. Darin heißt es: „Die Kritik der Allianz für den freien Sonntag trifft zu, weil diese Selbstverpflichtung … bedauerlicherweise keine Berücksichtigung gefunden hat. Die Verwaltung bedauert diesen Fehler und wird durch geeignete Prüfraster solche Pannen künftig ausschließen.“ Wo gearbeitet wird, passieren eben auch einmal Fehler.
Unverständnis erzeugt bei den Mitgliedern der Kölner Sonntagsallianz nicht der Fehler, sondern der zweite Teil der städtischen Mitteilung. Darin beklagt die Verwaltung, dass die Sonntagsallianz den Fehler nicht früher aufgedeckt hat. "Wer in einer öffentlichen Mitteilung eine solche Aussage tätigt, will von der eigenen Verantwortung ablenken," kommentiert die Kölner Sonntagsallianz den versteckten Vorwurf: "Wir haben im gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahren umfangreiche Stellungnahmen abgegeben und dabei mehrfach angezweifelt, dass die beantragten Sonntagsöffnungen der Rechtsprechung und dem städtischen Kriterienkatalog entsprechen. Leider ist die Verwaltung in der Beschlussempfehlung für den Rat mit einem Federstrich über unsere Bedenken hinweggegangen." Zudem habe die Verwaltung in der Beschlussvorlage für den Rat ausdrücklich bestätigt, dass alle beantragten Sonntagsöffnungen dem städtischen Kriterienkatalog entsprechen: "Wer so etwas behauptet, sollte es vorher auch prüfen!"
Entlarvend findet die Sonntagsallianz den dritten Teil der Mitteilung. Darin teilt die Verwaltung mit, dass eine Rücknahme der Genehmigung nicht sachgerecht ist, da "die Veranstalter ... nach eigenen Angaben bereits erhebliche Verpflichtungen zur Durchführung des jeweiligen Anlasses für die sonntägliche Öffnung eingegangen sind." Hierzu die Sonntagsallianz: "Wir haben schon mehrfach darauf hingewiesen, dass in Köln viele Veranstaltungen nur initiiert werden, um den vom Gesetzgeber geforderten Anlassbezug herzustellen. Dass die Anlassveranstaltungen an Palmsonntag nach der Mitteilung der Verwaltung nicht ohne eine Sonntagsöffnung stattfinden sollen, bestätigt diese Kritik. Anlässe und Sonntagsöffnung sind untrennbar verknüpft. Dies widerspricht eindeutig dem Ladenöffnungsgesetz."
Kirchen und Gewerkschaften sind sich einig: "In Köln läuft bei der Sonntagsöffnung grundsätzlich etwas falsch."