Die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern ist in den letzten Jahren kaum gesunken und liegt immer noch bei 21 Prozent. Am 17. März ist „Equal Pay Day“ – der „Tag des gleichen Verdienstes“. Bis zu diesem Tag arbeiten Frauen in Deutschland rechnerisch für umsonst, vergleicht man ihre durchschnittlichen Jahreseinkommen mit dem der Männer. Dabei ist auffällig, dass die Lohnlücke bei den unter 30-Jährigen auf 9 Prozent gesunken ist, sich aber zwischen 30 und 50 Jahren verdreifacht, sodass 50-jährige Frauen im Durchschnitt 28 Prozent weniger verdienen als Männer.
„Grund für den Anstieg der Lohnlücke ist das Auseinanderdriften der Stundenlöhne von Männern und Frauen ab dem Alter von 30 Jahren. Das Auseinanderdriften der Frauen- und Männerlöhne fällt dabei zeitlich in etwa mit der Geburt des ersten Kindes zusammen. So bekommen Frauen in Deutschland ihr erstes Kind im Durchschnitt im Alter von 30 Jahren, also im selben Alter, ab dem ihr Lohnwachstum erkennbar abflacht“, sagt Karin Bernhardt, Verantwortliche für Frauenpolitik in der DGB-Region Köln-Bonn. „Wenn Frauen ihr erstes Kind bekommen, reduzieren sie deutlich ihre Arbeitszeit und arbeiten zunehmend in Teilzeit. Dies deutet daraufhin, dass bei Familiengründung weiterhin überwiegend Frauen die anfallende Sorgearbeit, also das Betreuen von Kindern, abfedern – und zwar kurzfristig durch längere Elternzeit und langfristig durch eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit“, resümiert Karin Bernhardt.
Die Stundenlöhne von teilzeitbeschäftigten Frauen sind im Schnitt um 17 Prozent niedriger als in Vollzeit und durchschnittlich sind Frauen 8,4 Stunden pro Woche weniger erwerbstätig als Männer. Abhängig vom Beruf werden lange Arbeitszeiten und eine hohe Präsenz oft mehr honoriert und daher höher entlohnt. Außerdem haben Teilzeitbeschäftigte geringere Aufstiegschancen und finden sich seltener Führungspositionen wieder, da Arbeitgeber*innen bei Beförderungen oftmals Personen mit lückenlosen Vollzeit-Karrieren bevorzugen.
„Gerade in der aktuellen Krise zeigt sich die Auswirkung der Lohnlücke deutlich. Die zunehmende Kurzarbeit in Branchen mit hohem Frauenanteil kann zu finanziellen Notlagen führen. Weil Frauen 21 Prozent weniger verdienen, bekommen sie auch weniger Geld für Kurzarbeit. Deswegen müssen wir die Lohnlücke schließen. Das gelingt nur, wenn die Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern stärker umverteilt wird“, erklärt Karin Bernhardt. „ Außerdem müssen frauenspezifische Berufe besser bezahlt werden und dazu braucht es gute Tarifverträge. Dort, wo Tarifverträge gelten, ist die Lohnlücke um ganze zehn Prozentpunkte kleiner“.
Gesetze zur Überprüfung der Gehälter wie das Entgelttransparenzgesetz sind ein erster Schritt, helfen aber wenig, wenn zwei Drittel der Frauen davon ausgeschlossen sind. „Frauen arbeiten häufig in kleinen und mittleren Unternehmen, in denen diese Regelungen gar nicht erst gelten“, so Karin Bernhardt. Der DGB fordert, das Gesetz nachzubessern: der Auskunftsanspruch muss für alle Beschäftigten gelten und die Unternehmen müssen zu zertifizierten Prüfverfahren und Berichten verpflichtet werden. „Für echte Lohngerechtigkeit braucht es außerdem empfindliche Sanktionen bei Nichterfüllung und nicht zuletzt den Ausbau von Mitbestimmungsrechten. Denn wo Betriebsräte mitbestimmen, geht es gerechter zu“, betont die Gewerkschafterin.