Deutscher Gewerkschaftsbund

PM Kölner Allianz für den freien Sonntag - 10.11.2014

Kritik an geplanten Sonntagsöffnungen

Mit einem offenen Brief hat sich die „Kölner Allianz für den freien Sonntag“ an die Fraktionen im Stadtrat gewandt und deutliche Kritik an der Beschlussvorlage zu den geplanten Sonntagsöffnungen 2015 geübt. „Wir wollen vor der Entscheidung im Stadtrat noch einmal deutlich machen, dass die Anträge nicht der Rechtslage entsprechen,“ so der Kölner DGB-Vorsitzende, Andreas Kossiski.

Die „Kölner Allianz für den freien Sonntag“ sieht vor allem den gesetzlich vorgeschrieben Anlassbezug nicht ausreichend beachtet. Nach Auffassung der Allianz werden die Anlassveranstaltungen überwiegend von den Verkaufsstelleninhabern selber geschaffen, um überhaupt einen Anlass vorweisen zu können. Hannelore Bartscherer vom Katholikenausschuss der Stadt Köln: „Dies höhlt den Schutz des Sonntags aus. Eine Notwendigkeit, die Anlassveranstaltungen an einem Sonntag durchzuführen, besteht in keinem der vorliegenden Fälle.“ 

Die „Kölner Allianz für den freien Sonntag“ sieht vor allem wirtschaftliche Interessen hinter der Vorlage. „Der arbeitsfreie Sonntag ist grundgesetzlich geschützt,“ so Walter Fuchs-Stratmann vom Evangelischen Kirchenverband Köln und Region: „Wirtschafts- oder Tourismusförderung oder die Konkurrenz zu anderen Städten in der Region rechtfertigen keinen Eingriff in dieses Schutzrecht.“ Ver.di-Geschäftsführerin Christa Nottebaum bestätigt: „Es geht um den grundgesetzlich geregelten Schutz des arbeitsfreien Sonntags und nicht um die wirtschaftlichen Interessen oder die Planungs- oder Rechtssicherheit für die Verkaufsstelleninhaber/innen!“

Den von der Stadt Köln gewählten Weg, Kriterien für die Genehmigung von Sonntagsöffnungen zu entwickeln, hält die Sonntagsallianz grundsätzlich für richtig, sieht aber noch erheblichen Nachbesserungsbedarf. „Schon während der Beratungen für die Sonntagsöffnung 2014 haben einzelne Mitglieder der Kölner Allianz für den freien Sonntag deutlich gemacht, dass der vorliegende städtische Kriterienkatalog nicht die notwendige Klarheit bietet, um als Grundlage für die Genehmigung von Sonntagsöffnungen zu dienen,“ so Hildegard Lülsdorf vom KAB Stadtverband Köln.

Die Kölner Sonntagsallianz fordert daher die Mitglieder des Rates auf, vor einer Beschlussfassung den Kriterienkatalog im Sinne von Klarheit und Transparenz zu überarbeiten.


 

Anlage: Offener Brief an die Vorsitzenden der Stadtratsfraktionen von SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, FDP

 

Am 13. November 2014 wird der Rat der Stadt Köln entscheiden, in welchem Umfang in 2015 Sonntagsöffnungen im Einzelhandel möglich sind. Für Ihre Entscheidung liegen Ihnen die Beschlussvorlage der Verwaltung, die Empfehlungen der Fachausschüsse und Bezirksver­tretungen sowie die Stellungnahmen von mehreren Organisationen und Institutionen vor.

Die Rechtslage ist eindeutig:
Die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen ist gesetzlich geschützt. Von der grund­sätzlichen Arbeitsruhe darf nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden.
Der Schutz des Sonntags ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ein „Garant für die Wahrnehmung von anderen Grundrechten, die der Persönlich­keits­entfaltung dienen“.

Es gibt kein Recht auf eine Sonntagsöffnung im Einzelhandel:
Um Sonntags­öffnungen zu legitimieren, sind besondere Anlässe notwendig.
Wirtschafts- oder Tourismusförderung oder die Konkurrenz zu anderen Städten in der Region sind keine Anlässe, die eine Sonntagsöffnung rechtfertigen.
Es geht daher im Kern auch nicht um einen Ausgleich zwischen den Interessen von Ver­braucher/innen, Verkaufsstelleninhaber/innen und Beschäftigten.

Die Beschlussvorlage geht zu wenig auf diese Rahmenbedingungen ein:
Die Anlässe, wie sie in den unterschiedlichen Beantragungen vorgelegt wurden, sind nicht geeignet, den Anforderungen der Rechtsprechung gerecht zu werden.
Sie werden überwiegend von den Verkaufsstelleninhaber/innen geschaffen, um überhaupt einen Anlass vorweisen zu können. Eine Notwendigkeit, die Anlassveranstaltungen an einem Sonntag durchzuführen, besteht in keinem der vorliegenden Fälle.
Die gesetzliche Vorgabe eines „hohen übergeordneten Interesses“ können wir deswegen nicht erkennen. Die konstruierten Anlässen höhlen den Schutz des Sonntags aus.

Transparente Kriterien sind notwendig:
Den von der Stadt Köln gewählten Weg, Kriterien für die Genehmigung von Sonntagsöffnungen zu entwickeln, halten wir grundsätzlich für richtig.
Schon während der Beratungen für die Sonntagsöffnung 2014 haben einzelne Mitglieder der Kölner Allianz für den freien Sonntag deutlich gemacht, dass der vorliegende städtische Kriterienkatalog nicht die notwendige Klarheit bietet, um als Grundlage für die Genehmigung von Sonntagsöffnungen zu dienen.
Leider wurde diese Kritik bisher weder für die Sonntagsöffnungen 2014 noch für die geplanten Öffnungen 2015 von der Verwaltung und den Mitgliedern des Rates aufgenommen. Damit ist kostbare Zeit verstrichen.

Wir appellieren eindringlich an die Mitglieder des Rates, vor einer Beschlussfassung den Kriterienkatalog im Sinne von Klarheit und Transparenz zu überarbeiten. Gleichzeitig erklären wir unsere Bereitschaft, an diesem Prozess mitzuwirken.

Nutzen Sie diese Chance! Nehmen Sie sich die dafür notwendige Zeit! Es geht nicht um Planungs- oder Rechtssicherheit für die Verkaufsstelleninhaber/innen oder um wirtschaftliche Interessen sondern um den grundgesetzlich geregelten Schutz des arbeitsfreien Sonntags.

Mit freundlichen Grüßen

 

Andreas Kossiski                                         Walter Fuchs-Stratmann
DGB Köln-Bonn                                           Evangelischer Kirchenverband Köln und Region

Hannelore Bartscherer                                 Hildegard Lülsdorf
Katholikenausschuss in der Stadt Köln          KAB Stadtverband Köln

Christa Nottebaum
ver.di Bezirk Köln


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