Der Referentenentwurf zum Betriebsrätestärkungsgesetz wurde bisher auf Initiative der Union nicht im Bundeskabinett beraten. Mit dem Gesetz soll die Wahl von Betriebsräten vereinfacht, ihr Schutz verbessert und ihre Beteiligung bei der Einführung und Organisation von mobiler Arbeit und Homeoffice gestärkt werden. Die Große Koalition hat sich 2017 im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Rechte der betrieblichen Mitbestimmung zu stärken.
Jörg Mährle, Geschäftsführer der DGB-Region Köln-Bonn, zur Blockadehaltung der Union:
„CDU/CSU verhindern die Stärkung von Betriebsräten und Mitbestimmung. Sie blockieren einen Gesetzentwurf, mit dem der Kündigungsschutz von Beschäftigten gestärkt werden soll, die sich für die Wahl eines Betriebsrates in ihrem Betrieb engagieren. Das ist fatal, denn die Kolleginnen und Kollegen brauchen dringend mehr Schutz. Aktuelle Studien der Hans-Böckler-Stiftung zeigen, dass jede sechste Neugründung behindert wird. Häufig wird Beschäftigten gekündigt, die einen Betriebsrat gründen wollen. Solche Fälle gibt es leider auch in der Region Köln-Bonn.
Es ist ein Skandal, dass Beschäftigte, die vom Recht einer Betriebsratsgründung Gebrauch machen, Angst haben müssen, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Mit der Blockade des Betriebsrätestärkungsgesetzes wird Menschen, die sich für ihre in der Verfassung garantierten Rechte einsetzen, der notwendige Schutz verwehrt.
Wir fordern von den regionalen CDU-Bundestagsabgeordneten, dass sie sich in ihrer Bundestagsfraktion für die wichtige Arbeit der Betriebsräte einsetzen und das Betriebsrätestärkungsgesetz schnellstmöglich auf den Weg bringen.
Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr Mitbestimmung! Das gilt aktuell in der schwierigen Phase der Pandemie, beispielsweise bei der Umsetzung von Homeoffice, bei Einführung von Kurzarbeit oder auch bei erheblicher Mehrarbeit in den sogenannten systemrelevanten Berufen und Gruppen. Aber natürlich brauchen wir auch dauerhaft mehr Mitbestimmung für die Zukunft. Mit Blick auf die fortschreitende Digitalisierung muss ein digitales Zugangsrecht endlich kommen. Nur mit einem gesicherten Zugang zu den Beschäftigten können Gewerkschaften ihre Aufgaben wahrnehmen, die Interessen der Beschäftigten vertreten und für gute Arbeit kämpfen.“