Mit dem im Juni 2021 verabschiedeten Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) werden Unternehmen verpflichtet, Verantwortung zur Einhaltung grundlegender Arbeitnehmer*innen- und Menschenrechte zu über-nehmen – nicht nur im eigenen Unternehmen und eigenen Land, sondern überall auf der Welt, wo sie direkte oder indirekte Geschäftsbeziehungen pflegen.