DGB Köln-Bonn
Es fehlt an bezahlbarem Wohnraum. Schon die klassische „Mittelschicht“ hat Probleme, passenden Wohnraum zu akzeptablen Preisen zu finden. Eine Folge: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit durchschnittlichen Gehältern auf bezahlbare Mietwohnungen angewiesen sind, müssen einen immer höheren Anteil ihres verfügbaren Einkommens für die Miet- und Mietnebenkosten ausgeben. Für Menschen mit niedrigen Einkünften ist es fast unmöglich geworden, bezahlbaren Wohnraum zu finden. In der Wohnungsnot liegt sozialer Sprengstoff.
Die vorhandenen Instrumente - beispielsweise das kooperative Baulandmodell oder die Mietpreisbremse - schaffen auf Grund der ständig zunehmenden Nachfrage kaum Entlastung. Langwierige Genehmigungsverfahren und ein begrenztes Flächenpotential verhindern ebenfalls eine Trendwende.
Die Bilanz ist ernüchternd: In Köln entstanden im 1. Halbjahr 2017 weniger Wohnungen als im Vorjahr! Das Kölner Bauamt hat in den ersten 6 Monaten 2017 gerade einmal Baugenehmigungen für 1.359 Wohnungen erteilt. Im Vorjahreszeitraum waren es noch 2.142 Wohnungen. Gebraucht werden allerdings rund 3.000 pro Halbjahr.
Wohnen ist nicht nur ein zentrales Grundbedürfnis, sondern ein international verbrieftes Menschenrecht – also ein Grundrecht! Als Teil des Rechts auf einen angemessen Lebensstandard ist es fest verankert in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 und in dem von Deutschland ratifizierten UN-Sozialpakt von 1966.
Das Menschenrecht auf Wohnen beinhaltet eine ausreichende Verfügbarkeit angemessenen Wohnraums, einen offenen, diskriminierungsfreien und bezahlbaren Zugang sowie eine menschenwürdige Wohnqualität. Der Staat – und zwar auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene – ist völkerrechtlich verpflichtet, sich der Problematik ernsthaft anzunehmen und effektive Maßnahmen zu ergreifen, um Wohnungsnot zu bekämpfen. Er darf es nicht hinnehmen, dass Menschen aus ihrem Wohnumfeld vertrieben werden (Gentrifizierung), in menschenunwürdigen Verhältnissen („Schrottimmobilien“) oder auf der Straße leben.
Die Mitglieder der DGB-Gewerkschaften sind überwiegend auf bezahlbaren Wohnraum oder bezahlbare Grundstücke angewiesen. Mittlerweile wohnt die Hälfte der Menschen, die in Köln arbeiten, außerhalb der Stadtgrenzen. Über 260.000 pendeln täglich nach Köln. Das hat während des Berufsverkehrs erhebliche Auswirkungen. Gründe für diese ökonomisch und ökologisch unbefriedigende Situation sind unter anderem der herrschende Wohnungsmangel und das Mietpreisniveau.
Nach einer aktuellen Studie der Hans-Böckler-Stiftung müssen über 46% der Kölner Haushalt mittlerweile mehr als 30% ihres Nettoeinkommens für die Kaltmiete aufbringen. Über 25% müssen sogar mehr als 40% ihres Nettoeinkommens für die Kaltmiete verwenden. (Quelle: Henrik Lebuhn, Andrej Holm, Stephan Junker, Kevin Neitzel: Wohnverhältnisse in Deutschland – eine Analyse der sozialen Lage in 77 Großstädten. Bericht aus dem Forschungsprojekt „Sozialer Wohnversorgungsbedarf“, September 2017.)
Bezahlbarer Wohnraum wird aber auch von anderen Bevölkerungsgruppen dringend gesucht: Studierende, Auszubildende, Menschen mit Niedriglöhnen (mittlerweile 25%), Rentnerinnen und Rentner, Arbeitslose, oder Soloselbständige finden auf dem „überhitzten“ Wohnungsmarkt ebenfalls kaum noch eine passende Wohnung.
Außerdem: In Köln galten im Jahr 2015 17,5% der Menschen als arm. Innerhalb von 7 Jahren ist die Zahl um 31,6% gestiegen. Die Kinderarmut liegt bei 20%. Rund 111.000 Menschen arbeiten in geringfügig entlohnter Beschäftigung. Über 100.000 Menschen arbeiten in Teilzeit. Ca. 62.000 haben eine Helfertätigkeit. In Köln sind derzeit 22.420 Menschen trotz Arbeit auf Hartz IV angewiesen. In 2015 hatten 14.159 Rentnerinnen und Rentner, d.h. 7,2 Prozent, in Köln weniger Geld als es der gesetzliche Mindeststandard vorsieht. Der Landesdurchschnitt liegt bei 3,8 Prozent. In Köln gelten 103.600 Personen als überschuldet, das sind 11,64 Prozent der Bevölkerung. In einzelnen Stadtteilen liegt die Überschuldungsquote bei 20 bis 28 Prozent.
Rat und Verwaltung müssen daher aus Sicht der Kölner Gewerkschaften dringend neue Wege gehen und ihre Handlungsmöglichkeiten konsequenter nutzen. Dabei reicht es nicht aus, auf Marktmechanismen und kapitalkräftige Investoren zu vertrauen. Wohnen ist ein Menschenrecht und kein Renditeobjekt. Kapitalinteressen und bezahlbarer Wohnraum stehen im Widerspruch zueinander. Die Gesetze eines weitgehend freien Marktes - hohe Nachfrage und geringes Angebot - schließen immer mehr Menschen von einer adäquaten Wohnraumversorgung aus. Wohnraumversorgung muss daher wieder stärker als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge begriffen werden.
Die Stadt muss vorhandene wohnungspolitische Instrumente einsetzen und schärfen – aber auch ganz neue Wege gehen.
Knapp 50% der Kölner/innen haben Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein, aber nur knapp 7% der Kölner Wohnungen unterliegt einer Sozialbindung.
Die Zahl der geförderten Mietwohnungen (Typ A/1. Förderweg) ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken. Ein Grund: Öffentlich geförderte Wohnungen fallen nach 20 bis 25 Jahren aus der Mietpreisbindung. In Zahlen: 1990 gab es in Köln über 104.000 Sozialwohnungen. Bis 2014 ist die Anzahl auf knapp 40.000 gesunken.
Im gleichen Zeitraum sind die durchschnittlichen Mieten, Grundstückskosten und Kaufpreise für Wohneigentum „explodiert“ und erreichten fast jedes Jahr neue Rekordwerte. Alleine für Eigentumswohnungen ist der mittlere Kaufpreis je m² Wohnfläche von 2009 bis 2014 um 40% gestiegen.
Diese Entwicklung, die sich nicht aus normalen Kostensteigerungen erklären lässt, gilt es mit Blick auf das Menschenrecht auf Wohnraum zu stoppen.
Die Schaffung von Sozialwohnungen durch öffentlich geförderte Kredite macht in Zeiten niedriger Zinsen wenig Sinn. Investoren können sich auf dem Kapitalmarkt derzeit günstig Kredite besorgen. Ohne öffentliche Förderung entfällt die Mietpreisbindung. Marktgängige Mieten und hohe Renditen sind sofort möglich.
Mit hohen Tilgungsnachlässen hat das Land NRW auf die Niedrigzinsphase reagiert. Den Investoren wird dabei bis 25 Prozent der Kreditsumme erlassen. Ein teures Modell, da die Sozialbindung nach 20 bis 25 Jahren entfällt. Hier wäre es sinnvoller, die Tilgungsnachlässe in staatliche Eigentumsanteile umzuwandeln, die dem Land eine dauerhafte Einflussnahme auf die Miethöhe sichert. Alternativ könnten die Tilgungsnachlässe nur öffentlichen oder gemeinnützigen Wohnungsbauträgern gewährt werden.
Investoren des hochpreisigen Wohnungsbaus verfügen in der Regel über ausreichend Kapital, um sich notwendige Grundstücke auf dem freien Markt zu beschaffen. Als Verfechter und Nutznießer von Marktgesetzen ist es konsequent, dieses Segment dem freien Grundstücksmarkt zu überlassen.
Das Instrument des sogenannte „Kooperativen Baulandmodells“, das Investoren ab einer Größenordnung von 20 Wohnungen verpflichten soll, 30 % Sozialwohnungen zu bauen, hat bislang nicht gegriffen. In Köln wurden über dieses Instrument in den letzten Jahren keine Sozialwohnungen errichtet. Der Haken: Die Stadt untersucht auf Grundlage von Investorendaten, ob ein Bauprojekt mit der 30%-Quote wirtschaftlich bleibt. Für Investoren bietet das die Gelegenheit, Neubauten so herunterzurechnen, dass sie sich bei einem Anteil von 30 Prozent Sozialwohnungen nicht lohnen. (Quelle: https://www.ksta.de/25940486)
Darum wäre es ein sinnvoller Schritt, das Modell zumindest zu einem „Baulandmodell+“ weiterzuentwickeln: Die Wirtschaftlichkeitsberechnung der Stadt entfällt. Entweder der potentielle Käufer stellt sie selbst an und kann die 30 % zusichern. Oder er bekommt das Grundstück nicht.
Außerdem ist eine Verlängerung der Sozialbindung auf 40 Jahre sinnvoll. Neben den 30 % Sozialwohnungen sollten weitere 30% mit einer geöffneten Sozialbindung (Kostenmiete zuzüglich maximal 10% Aufschlag) festgeschrieben werden. Diese Regelung führt einerseits zu einer gemischten Sozialstruktur. Sie bietet andererseits den Investoren eine Renditeperspektive, die deutlich über den gängigen Zinssätzen für sichere Wertanlagen liegt.
Ein Instrument ist die „soziale Erhaltungssatzung“ – auch „Milieuschutzsatzung“ genannt. Sie bietet zwar keinen umfassenden Mieterschutz, da Mietpreissteigerungen weiterhin möglich sind und Instandhaltungs- oder Modernisierungskosten weiter auf Mieten umgelegt werden können. Mit einer intensiv genutzten Milieuschutzsatzung lassen sich Kostensteigerungen aber deutlich begrenzen, da bauliche Veränderungen genehmigt werden müssen. Die Stadt kann auf diesem Weg „Luxusmodernisierungen“ und entsprechende Mietpreissteigerungen verhindern.
Städte wie Nürnberg und München haben mit entsprechenden Regelungen gute Erfahrungen gemacht. Alleine München hat für 21 Quartiere Erhaltungssatzungen erlassen, in denen rund 253.000 Einwohner in 141.000 Wohnungen leben. Köln muss diesen Weg ebenfalls konsequent gehen.
Grund und Boden ist nicht vermehrbar und darum nicht wie eine beliebige Ware zu behandeln. Aus diesem Grund kann UND MUSS die Stadt über die Bereitstellung von eigenen Flächen in besonderer Weise gegen die marktbedingten Fehlentwicklungen der vergangenen Jahr reagieren.
Bauland ist Mangelware. Die Stadt sollte möglichst keine eigenen Grundstücke mehr veräußern, schon gar nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern. Sie sollte vielmehr selbst Grundstücke und Brachen erwerben. Dazu ist das kürzlich wieder eingeführte Vorkaufsrecht der Stadt extensiv zu nutzen.
Der Verkauf von städtischen Grundstücken mit dem Ziel des Wohnungsbaus sollte in den kommenden Jahren ausschließlich in Richtung öffentlich-rechtlicher, genossenschaftlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft erfolgen. Dies bietet eine Garantie für sozialen, beziehungsweise bezahlbaren, Wohnraum.
Auch die Möglichkeit zur Vergabe in Erbpacht sollte verstärkt genutzt werden.
Gleichzeitig muss die Bereitstellung von städtischen Flächen an den Faktor Zeit gebunden werden, damit die Bauträger schnellstmöglich mit ihren Vorhaben beginnen.
Die Stadt Wien ist ein gutes Beispiel dafür, wie sich ein hoher Anteil an kommunalen Wohnungen am Gesamtwohnungsbestand positiv auf das Mietniveau einer Metropole auswirkt. Auch Wien wächst rasch, ist aber nach wie vor die europäische Metropole des bezahlbaren und qualitativ guten Wohnungsbaus. Denn: Die Stadt Wien baut selbst. Sie ist Eigentümerin, Bauherrin, Vermieterin und Verwalterin eines großen kommunalen Wohnungsbestands, den sie kontinuierlich aufgebaut hat.
Köln kann nicht in kurzer Zeit das nachholen, was in Wien über 100 Jahre gewachsen ist. Rat und Verwaltung sollten aber die Weichen dafür stellen, dass der kommunale Wohnungsbestand kontinuierlich steigt, auch durch eigene Bautätigkeit. Dies macht nicht nur sozialpolitisch Sinn. Die Attraktivität der Stadt führt auch dazu, dass sich Investitionen in den Wohnungsbau langfristig durch sichere Mieteinnahmen rechnen. Mittels eines kommunalen Fonds, in den die Mieteinnahmen fließen, könnten Erhaltungs-, Sanierungs- und Bauinvestitionen finanziert werden. Die Mittel des kommunalen Wohnungsbauförderungsprogramms könnten der Anschubfinanzierung dienen.
Aus heutiger Sicht hat sich die Umwandlung der GAG in eine Aktiengesellschaft mit Minderheitsbeteiligung durch Dritte als Fehler erwiesen. Das Aktiengesetz verbietet eine stärkere sozialpolitische Ausrichtung der GAG. Auch die GAG hat in 2016 nur 350 und in 2017 rund 400 Sozialwohnungen gebaut.
Der geplante Rückzug der GAG AG von der Börse sowie der Rückkauf von Aktien sind daher konsequent und müssen schnell umgesetzt werden.
Zusätzlich ist zu prüfen, ob die Überführung der GAG in eine andere Rechtsform wohnungspolitisch, steuer- und vergaberechtlich sinnvoller und vorteilhafter ist.
Die WSK bietet arbeitsplatznahen, bezahlbaren Wohnraum für Mitarbeiter/innen im Konzern der Stadtwerke Köln. Durch den Erhalt, die Sanierung und die Erweiterung des Wohnungsangebots der WSK wird auch der Kölner Wohnungsmarkt entlastet. Deswegen ist eine Ausweitung des Angebotes anzustreben.
Im Januar 2017 haben der Mieterverein Köln und der DGB-Stadtverband Köln ein gemeinsames Positionspapier veröffentlicht. Die Forderung: Bei der Umgestaltung des Deutzer Hafens muss sich die Stadt Köln dazu selber verpflichten, dass 70% des Wohnraums in öffentlich-rechtlicher oder genossenschaftlicher Trägerschaft entstehen. Mieterverein und DGB gehen damit über die bestehende Selbstverpflichtung von Rat und Verwaltung hinaus, nach der 30% des Wohnraums im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus entstehen sollen.
Das reicht nicht! Es fehlt vor allem an bezahlbarem Wohnraum. Die Bestlage des Deutzer Hafens - Rheinlage mit Blick auf Altstadt und Dom - darf deshalb nicht dazu führen, die städtischen Grundstücke mit größtmöglichem Gewinn an Investoren zu veräußern. Dies führt nur zu hochpreisigem Wohnungsbau und geht am eigentlichen Bedarf vorbei. Rat und Verwaltung können mit der Umsetzung des 70%-Zieles ein wichtiges Signal an die Menschen in der Stadt senden: Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist wichtiger als mögliche Gewinne und Renditen!
Was ist jetzt zu tun? Eine Veränderung der bisherigen städtebaulichen Nutzungsplanung ist nicht notwendig. Vielmehr geht es jetzt um die Auswahl geeigneter öffentlich-rechtlicher und/oder genossenschaftlicher Bauträger. Da sich rund 80% der Fläche in städtischem Besitz befinden, liegt die Entscheidung beim Rat.
Eine Lösung zur Überwindung des Wohnungsmangels ist die Nachverdichtung bestehender Wohngebiete. Hier sind aber enge Grenzen gesetzt, da für ein lebenswertes und verträgliches Wohngebiet auch Frei-, Grün- und Verkehrsflächen notwendig sind.
Potentiale für eine (Nach-)Verdichtung und Optimierung der Flächennutzung sehen wir bei Gewerbeflächen, die für Dienstleistungen oder Einzelhandel genutzt werden. Fläche ist wertvoll – ökonomisch wie ökologisch. Deswegen sollten Investoren bei größeren Projekten über das Bau- und Planungsrecht gezwungen werden, notwendige Kundenparkplätze durch den Bau von Parkhäusern zu realisieren. Beispiele sind hier Möbelhäuser und Einkaufszentren in Stadtrandlage. Eingeschossige Discounter sollten künftig durch mehrgeschossigen Gewerbeimmobilien ersetzt werden.
Die Kölner Verwaltung hat keinen guten Ruf: Beklagt werden vor allem lange Bearbeitungszeiten bei der Planung und Genehmigung von Bauvorhaben, mangelnde Transparenz und unklare Verantwortlichkeiten. Hier stellt sich die Frage, ob die Verwaltung in diesem Bereich gut und zeitgemäß aufgestellt ist.
Eindeutig belegt ist: Der Personalabbau im öffentlichen Dienst ist auch an den für Bauen und Liegenschaften zuständigen Ämtern nicht spurlos vorüber gegangen. Hinzu kommt, dass die Auswirkungen des demographischen Faktors zwar erkannt wurden, eine Gegensteuerung aber unterblieb und damit selbst im Bereich „allgemeiner Verwaltungsdienst“ zahlreiche Planstellen unbesetzt sind. Damit liegt ein Teil des Problems in einer falschen Personalpolitik von Stadtspitze und Rat.
Gleiches gilt auch für die kommunale Wohnungsaufsicht, um beispielsweise wirksam gegen Zweckentfremdung von Wohnraum, gegen längerfristigen Leerstand, gegen Überbelegung oder „Schrottimmobilien“ vorzugehen.
Ein weiteres Problem, mit dem sich alle Kommunalverwaltungen auseinander setzten müssen: Die Bauwirtschaft sucht händeringend nach Fachkräften und zahlt in der Regel besser als der öffentliche Dienst. Zusätzliche Fachkräfte werden die Kommunen daher nur finden, wenn sie die Stellen in den Bereichen Planung, Liegenschaften und Bau höher bewerten.
Mietrecht ist Bundesrecht. Die Landesregierung ist jedoch gefordert, über den Bundesrat aktiv zu werden und mieterfreundliche Initiativen der Bundesregierung oder anderer Bundesländer zu unterstützen. Zu den vordringlichen mietrechtlichen Zielen gehören niedrigere Kappungsgrenzen für Mieterhöhungen, eine Reform des Mietspiegels (Der Mietspiegel muss auch die unveränderten Bestandsmieten abbilden, nicht nur die teureren Neuvermietungen) und eine Reform der Modernisierungsumlage (Keine „unendliche“ Abschreibung von Investitionen und Begrenzung der Mieterhöhungen auf die Höhe der eingesparten Energiekosten).
Die Kölner Parteien sowie die Landtags- und Bundestagsabgeordneten sind aufgefordert, sich für ein soziales Mietrecht einzusetzen.
Der große Bedarf an (bezahlbarem) Wohnraum und die niedrigen Zinsen bieten öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen Bauträgern ein ideales Umfeld. Jede Investition in Wohnraum trägt sich über gesicherte Mieteinnahmen von selber.
Jetzt kommt es auf den Willen von Stadtspitze und Rat an, über weitere kommunale Investitionen, über eine Stärkung der GAG und über eine stärker steuernde und gemeinnützig orientierte Grundstückspolitik zur Verwirklichung des Menschenrechts auf Wohnen beizutragen, denn: Wohnungspolitik ist Sozialpolitik.
Kommunale Investitionen in bezahlbaren Wohnraum rechnen sich mittel- und langfristig auch, weil ungebremst steigende Mieten die Ausgaben der öffentlichen Hand immer stärker belasten. In 2016 hat die öffentliche Hand (Bund und Länder) fast 15 Mrd. Euro für Wohngeld und die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung (KdU) im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder Sozialhilfe gezahlt.
DGB-Stadtverband Köln, April 2018