Deutscher Gewerkschaftsbund

20.08.2020

Forderungen und Fragen der DGB-Frauen Köln zur Kommunalwahl 2020

In Sachen Gleichstellung muss die Stadt Köln Vorbild sein!

Forderung I

Die Stadt Köln muss ihre Führungsposition auf dem Weg zur Gleichstellung aktiv wahrnehmen und ihren Einfluss auf die städtischen Unternehmen durch konkrete Maßnahmen zur Steigerung des Anteils von Frauen an Führungspositionen voll ausschöpfen.

Die Stadt Köln muss Vorbild werden – Führung muss weiblicher werden!

Köln liegt bei der Frage weiblich besetzter Top-Managementpositionen in städtischen Unternehmen deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt. Von 64 Positionen in 36 städtischen Unternehmen waren 2019 nur 8 Positionen durch Frauen besetzt, das sind 12,5% und bedeutet eine Verschlechterung zu 2017 um 2 Positionen oder fast 4%. Damit kann die Stadt Köln zum Thema Frauen in Führungspositionen in städtischen Unternehmen ihrer eigentlichen Stellung als Vorbild in keiner Weise gerecht werden.

Dabei gibt es eine ganze Reihe von Handlungs- und Einflussmöglichkeiten der Stadt als Eigentümerin. 

  • Die Stadt Köln muss für die Aufsichtsräte, Vorstände und nachfolgenden Führungsebenen der städtischen Unternehmen konkrete Quotenregelungen zur Durchsetzung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen aufstellen. Bisher sieht der Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln nur für Aufsichtsräte vor, dass Frauen in „angemessener Zahl“ beteiligt werden sollen. Für die Geschäftsführung, Vorstände und weiteren Führungsebenen gibt es keine Aussagen.  Das reicht nicht aus! Ziel muss ein Anteil von 50% sein. Das ist derzeit nur über verpflichtende Quotenregelungen zu erreichen.

  • Die Stadt muss darauf einwirken, dass die städtischen Unternehmen konkrete Pläne zur zügigen Steigerung des Anteils von Frauen auf allen Führungsebenen ausarbeiten.  Im Lagebericht des Unternehmens als Bestandteil des Jahresabschlusses muss über den tatsächlichen Anteil von Frauen in Führungspositionen und die Erreichung der festgelegten Zielgrößen informiert werden. Der Lagebericht muss auf der Homepage des öffentlichen Unternehmens veröffentlicht werden.

  • Im Beteiligungsbericht der Stadt Köln müssen Informationen zur Repräsentation von Frauen auf der zweiten und dritten Hierarchieebene aufgenommen werden.

Forderung II

Das Grundgesetz – Artikel 3, Satz 2 schreibt fest: [Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin]

Dieser Verfassungsgrundsatz erfordert die Unterscheidung zwischen Männer und Frauen, Mädchen und Jungen.  Er beinhaltet den Auftrag die unterschiedlichen Bedarfe zu erkennen, zu ermitteln und in geschlechtergerechte Beschlüsse im Stadtrat umzusetzen.

Die Stadt Köln muss Vorbild werden  -  Teilhabe von Frauen stärken!

Der Rat Köln beschließt den städtischen Haushalt und legt damit fest, welche Aufgaben und Projekte durch öffentliche Gelder gefördert werden sollen. Die Entscheidungen, wofür diese Gelder ausgegeben werden, haben Auswirkungen auf die gesellschaftlichen Verhältnisse und damit auch immer auf die Geschlechterverhältnisse. Dadurch wird der kommunale Haushalt zu einer Stellschraube in der Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung. Würde die Geschlechterperspektive bei seiner Aufstellung und Verabschiedung durchgängig  bedacht werden, könnten Benachteiligungen von Frauen abgebaut werden, mit dem Ergebnis einer geschlechtergerechten Haushaltspolitik.

Für die genannten Handlungsfelder:  Geschlechterspezifische Themen in der Kommunalpolitik zu behandeln und einen geschlechtergerechten Haushalt zu verabschieden,  gibt es eine ganze Reihe von Handlungs- und Einflussmöglichkeiten.

  • Die Hälfte der Stadtbevölkerung ist weiblich, der aktuelle Frauenanteil im Rat liegt bei 34 Prozent. Hier ist deutlich Luft nach oben. Eine  paritätische Zusammensetzung des Rates mit Männern und Frauen sollte Zielsetzung sein. Hier müssen die Parteien Instrumente und Strukturen schaffen, um den Frauenanteil in ihren Reihen auf kommunaler Ebene zu erhöhen.

  • Ein Gleichstellungsausschuss im Rat der Stadt Köln kann die Umsetzung des verfassungsrechtlichen Gebots steuern, begleiten und Impulse in der Gleichstellungpolitik geben. Im Sinne des Landesgleichstellungsgesetzes und der Gemeindeordnung überprüft der Ausschuss die Maßnahmen der Stadt auf Gleichstellungsgerechtigkeit: Innerhalb der Verwaltung wie auch außerhalb.
    Zu den Themen des Gleichstellungsausschusses können im Einzelnen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer, die Verbesserung der Aufstiegschancen von Frauen in Führungspositionen, die Förderung der Ausbildungschancen von Mädchen sowie der Schutz vor Gewalt gegen Mädchen und Frauen gehören.  Ein ebenfalls wichtiges und zentrales Thema dieses Ausschusses ist die Erhebung und Kontrolle einer geschlechtergerechten Haushaltsplanung.

  • Die Stadt Köln braucht eine geschlechtergerechte Haushaltsplanung.  Gleichstellungsrelevante Bereiche und Ziele in den Titeln des kommunalen Haushaltes müssen identifiziert sowie definiert werden und in der jährlichen Haushaltsplanung explizit ausgewiesen sein.

Die Kandidaten*innen der OB-Wahl in Köln haben sich zu den Fragen der Gleichstellung geäußert.

Hier die Antworten, zum lesen und vergleichen: Fragen an OB-Kandidaten*innen in Köln

 

 

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