„Mit Schreiben vom 14. Mai bitten Sie um eine Stellungnahme zur beantragten Sonntagsöffnung in Lindenthal am 25. August 2019.
Aus den vorangegangenen Stellungnahmen der einzelnen Mitgliedsorganisationen der „Kölner Allianz für den freien Sonntag“ können Sie entnehmen, dass wir einen Eingriff in die grundsätzlich geschützte Arbeitsruhe für Arbeitnehmer/innen an Sonn- und Feiertagen für unangemessen halten.
Der arbeitsfreie Sonntag ist ein Schutzrecht. Rat und Verwaltung stehen aus unserer Sicht in der Verpflichtung, dieses Schutzrecht zu verteidigen, damit die betroffenen Arbeitnehmer/innen des Einzelhandels diesen Tag nutzen können,
Aus unserer Sicht ist eine Aufweichung des Sonntagsarbeitsverbotes ungeeignet, den stationären Einzelhandel vor der Konkurrenz des Onlinehandels zu schützen. Der stationäre Einzelhandel muss nachhaltige Lösungen entwickeln. Er braucht aber auch bessere staatli- che Rahmenbedingungen: Dazu zählen unter anderem:
Hier sehen wir die Vertreter/innen des Rates in der Verpflichtung, sich in ihren Parteien für entsprechende Initiativen einzusetzen.
Außerdem möchten wir darauf verweisen, dass sich die Inhaber/innen des stationären Einzelhandels selbstverständlich persönlich – z.B. mit einem Stand – an der Anlassveranstaltung beteiligen können.
Mit freundlichen Grüßen
Gez.. Britta Munkler, Ver.di-Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen
Gez. Gregor Stiels, Katholikenausschuss Köln
Gez. Rolf Domning, Evangelischer Kirchenverband Köln und Region
Gez. Hildegard Lülsdorf, Katholische Arbeitnehmerbewegung, Stadtverband Köln
Gez. Jörg Mährle, DGB-Region Köln-Bonn“