Deutscher Gewerkschaftsbund

13.02.2020
Kommunalwahlen 2020 in NRW

Forderungen des DGB Leverkusen und der Leverkusener Gewerkschaften zu den Kommunalwahlen 2020

DGB Köln-Bonn

DGB Köln-Bonn

Der Deutsche Gewerkschaftsbund Leverkusen bezieht Stellung und formuliert seine zentralen kommunalpolitischen Forderungen.

  • Vorwort

    Vorwort


    Im September 2020 werden in Nordrhein-Westfalen in den Gemeinden, Kreisen, kreisfreien Städten und Stadtbezirken neue Parlamente gewählt. Die Gemeinde ist der Ort, in dem politische Entscheidungen für die Menschen direkt und vor Ort spürbar sind. Bei der Wohnungssuche, bei Ausbildung und Beschäftigung, bei der Mobilität, bei der Bildung und Betreuung der Kinder und Jugendlichen, bei den Freizeitangeboten, bei der Betreuung von Senioren, aber auch bei Fragen der Versorgung und der Sicherheit in unterschiedlichen Lebenslagen sind es die Kommunen, die Verantwortung tragen und Politik gestalten.

    Der Finanzierungsstau ist in Leverkusen immens groß. Auf dem Altar des Schuldenabbaus wird die Substanz des Gemeinwesens – die Infrastruktur – geopfert. Nicht getätigte Investitionen sind jedoch eine mindestens genauso große Belastung für zukünftige Generationen wie es Schulden sind. Land und Bund sind aufgefordert, die Kommunen schnell mit ausreichenden Finanzen auszustatten. Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse muss endlich hergestellt werden. Die Gemeinden, Kreise und kreisfreien Städte sind deshalb aufgefordert, schon jetzt die verbliebenen Spielräume für Investitionen und zusätzliche Infrastrukturprogramme der Länder gezielt zu nutzen. Denn gute, innovative Verkehrskonzepte für Stadt und Land benötigen auch nutzbare Straßen und Schienen. Die Digitalisierung der Schulen darf nicht an fehlenden Breitbandanbindungen scheitern. Wer den Wohnungsmarkt wirklich entlasten will, muss Wohnraum schaffen.

    Der Deutsche Gewerkschaftsbund Leverkusen bezieht Stellung und formuliert seine zentralen kommunalpolitischen Forderungen. Diese Forderungen wurden gemeinsam mit den acht Mitgliedsgewerkschaften erarbeitet. Der DGB wird diese Forderungen gegenüber den demokratischen Parteien im Vorfeld der Kommunalwahlen einbringen und die politische Diskussion einfordern. Die zentralen Forderungen beziehen sich auf die Themenfelder Mobilität für alle, bezahlbarer Wohnraum, Bildung und Betreuung sowie gute Versorgung und sicheres Leben. Mit diesen Forderungen konzentrieren wir uns auf die Bereiche, die kommunalpolitisch zu gestalten sind.

    Wir streben den Dialog mit allen kommunalpolitischen Akteuren an, die eine lösungsorientierte Politik für alle Bürgerinnen und Bürger in Leverkusen gestalten wollen. Verzichten können wir dagegen auf jene Akteure, die nur vorgeben, an der Lösung gesellschaftlicher Probleme interessiert zu sein, in Wirklichkeit jedoch die Spaltung unserer Gesellschaft betreiben. Aus diesem Grund wird der DGB Leverkusen auch in Zukunft keinen Dialog mit der Partei „Alternative für Deutschland“ führen.

    Wir wollen eine Politik für alle Einwohnerinnen und Einwohner in Leverkusen, unabhängig von ihrer geographischen oder sozialen Herkunft. Wir kämpfen für eine Politik, mit der die Starken für die Schwachen sorgen und niemand zurückgelassen wird.

    Unsere kommunalpolitischen Forderungen betreffen auch Politikbereiche, in denen bundes- und landesrechtliche Vorgaben umzusetzen sind. Diese Vorgaben lassen aber auch Spielräume für Entscheidungen vor Ort. Daneben gibt es viele Bereiche, bei denen der Rat der Stadt Leverkusen und die Bezirksvertretungen ihre Entscheidungen eigenverantwortlich treffen können. Diese Entscheidungsmöglichkeiten gilt es im Sinne der Menschen in Leverkusen mutig zu nutzen, damit Politik wieder als gestaltender Akteur wahrgenommen wird und wichtige Herausforderungen angegangen werden.

    Jens Scheumer                                                              

    Vorsitzender DGB Stadtverband Leverkusen       
                                        
    Nicole Ilbertz
    Stellvertretende Vorsitzende DGB Stadtverband Leverkusen                                     
     
  • Mobilität für alle

    1 Mobilität für alle

    Die Mobilitätsinfrastruktur ist ein zentraler Standortfaktor. Die Bereitstellung von Mobilität ist Daseinsvorsorge. Doch gerade in ländlichen Gebieten herrscht oft ein Mangel an ausreichenden Angeboten. Viele Bürgerinnen und Bürger sind deshalb auf ihr Auto angewiesen. Doch dieser Individualverkehr verstopft die Straßen in den Städten.

     

    1.1   Für eine moderne Mobilitätsinfrastruktur

    Der DGB will, dass Mobilität in ihrer ganzen Komplexität langfristig analysiert wird und sich am Bedarf der Menschen und dem Schutz ihrer Umwelt orientiert. Wir brauchen Mobilität für alle und in allen Lebenslagen. Angesichts von Klimawandel, Verkehrswachstum, Verstädterung, demografischem Wandel und Ressourcenknappheit ist eine sozialökologische Verkehrswende notwendig. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften unterstützen das Ziel, den Verkehr bis 2050 CO₂-frei zu gestalten, gleichzeitig bezahlbare Mobilität in guter Qualität für alle Menschen zu ermöglichen und die Funktionsfähigkeit des Verkehrssystems für Unternehmen zu erhalten. Das Verkehrssystem weiterzuentwickeln ist eine politische Gestaltungsaufgabe, die nicht in erster Linie dem Markt überlassen werden darf.

     

    Die kommunalpolitischen Forderungen des DGB:

    • Notwendig sind Mobilitätskonzepte, die sich an den Verkehrsströmen orientieren statt an einer „Leuchtturmpolitik“.
    • Der Investitionsstau bei der Verkehrsinfrastruktur muss abgebaut werden. Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur sind wichtige Investitionen in die Standortattraktivität und somit ein essenzieller Beitrag zum Erhalt und Ausbau von Beschäftigung in Leverkusen.
    • Die Potenziale der Digitalisierung und der Elektromobilität müssen verkehrsträgerübergreifend genutzt werden.
    • Die Verlagerung auf CO₂-arme Verkehrsträger ist der zentrale Hebel auf dem Weg zum CO₂-neutralen Verkehr bis spätestens 2040. Daher sind auch mehr Investitionen für Erhalt und Ausbau der Schiene und Stadtbahn notwendig.
    • Verkehrskonzepte und Verkehrsträger müssen auf Grundlage einer langfristigen Strategie integrativ verbunden werden. Dabei ist auch die Reaktivierung stillgelegter Stadtbahnstrecken zu prüfen.
    • Der Ausbau von sicheren Fahrradwegen, die gegenüber dem Autoverkehr vorfahrtsberechtigt sind, ist voranzutreiben.

     

    1.2   Für kostenlosen und flächendeckenden Nahverkehr
     

    • Langfristig muss der Nahverkehr kostenlos angeboten werden. 
    • Der Nahverkehr muss besser getaktet werden. Dazu müssen die Taktung weiter ausgebaut, der ländliche Raum besser versorgt und die ländlichen Regionen besser an Leverkusen angebunden werden.
    • Beschäftigte und Azubis müssen Arbeits- und Lernorte in Leverkusen ohne unzumutbaren Zeitaufwand erreichen können.
    • Die Stadt Leverkusen ist aufgefordert, ihren Beitrag zur Sicherheit im Nahverkehr zu leisten. Der Wettbewerb darf nicht auf Kosten der Sicherheit ausgetragen werden. Bei Ausschreibungen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sind Sicherheitskonzepte zum Schutz von Fahrgästen und Beschäftigten einzufordern, vorzugeben und deren Umsetzung zu überprüfen.
    • Um die dringend benötigten Fachkräfte im Nahverkehr zu gewinnen, müssen sich die Unternehmen, die im ÖPNV aktiv sind, an die Tarife des öffentlichen Dienstes halten.
    • Für Pendlerinnen und Pendler, die in Leverkusen wohnen und außerhalb arbeiten, müssen genügend Parkplätze geschaffen werden.

     

  • Bezahlbarer Wohnraum

    2 Bezahlbarer Wohnraum

    Wohnungsbau ist eine öffentliche Aufgabe. In Leverkusen ist bezahlbarer Wohnraum knapp. Das ist für Wohnungssuchende ein großes und wachsendes Problem, erhöht aber auch den Druck auf Mieterinnen und Mieter, da sich die steigende Nachfrage auch auf bestehende Mietverhältnisse, vor allem auf die Miethöhe, auswirkt. Der DGB fordert daher, dass einerseits mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird, andererseits Mieterinnen und Mieter wirksam geschützt werden. Wohnraumpolitik ist auch immer Stadtentwicklungspolitik. Deshalb dürfen die Auswirkungen von Entscheidungen zum Wohnraum nie die Fragen des Miteinanders im Stadtteil aus dem Blick verlieren. Die Anstrengungen im Wohnungsbau in Leverkusen sind fortzusetzen und zu steigern.

     

    Die kommunalpolitischen Forderungen des DGB:

     

    • Verbindliche Ausweisung von Flächen für den sozialen Wohnungsbau und bezahlbare Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen.
    • Überplanung des Gebiets von Wiesdorf-Süd mit dem Ziel, nichtgenutzte oder für Parken genutzte Flächen für den Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen. Das betrifft die Grundstücke östlich der Bahnlinie Köln-Düsseldorf zwischen Stadtgrenze und Willy-Brandt-Ring, westlich der Bahnlinie Köln-Düsseldorf zwischen der Stadtgrenze im Süden, Willy-Brandt-Ring im Norden sowie B8 und die Parkplätze um die Moskauer Straße.
    • In Gebieten ohne Bebauungsplan muss die Erteilung von Baugenehmigungen an die Errichtung von Sozialwohnungen mit einem Anteil von mindestens 40 % geknüpft werden.
    • Öffentliche Liegenschaften dürfen nicht nach Höchstgebot, sondern müssen nach dem besten Konzept und vorzugsweise kommunalen oder genossenschaftlichen Wohnungsgesellschaften überlassen werden.
    • Zusätzliche Sozialwohnungen sind durch Neubau und durch Ankauf schon bestehender Wohnungen zu schaffen.
    • In gleicher Größenordnung sind bezahlbare Wohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen zu schaffen.
    • Nachverdichtung ist dem Verbrauch von neuen Flächen für den Wohnungsbau vorzuziehen.
    • Durch entsprechenden Vorrang der Ressourcen für Planung und Schaffung von Einrichtungen der Daseinsvorsorge wie Kindergärten, Alten- und Jugendtreffs ist diesen Zielen Rechnung zu tragen.
    • Keller- und Dachausbau, Dachaufstockung, Baulückenschließung, Aufstockung von Gewerbebauten und Parkplatzüberbauung sind geeignete Mittel, den Wohnraum zu erweitern und damit den Flächenverbrauch zu begrenzen, keine zusätzliche Bodenversiegelung zuzulassen und Natur zu erhalten.
    • Dazu sind Flächen für Aufforstung (als positiver CO₂-Beitrag) und Windräder auszuweisen.
    • Die Nutzung von Flächen für Industrie und Gewerbe ist zu verbessern. Dazu ist ein Umlegungsausschuss unter Einbeziehung aller Industrie- und Gewerbeflächen in Leverkusen zu bilden (Beispiel: freie Flächen für Industrie und Gewerbe im Chempark, keine Fläche für einen Druckerei-Standort).
    • Dabei ist auch zu prüfen, inwieweit vorhandene Grünflächen in Wohngebieten stärker zur Verbesserung von Artenvielfalt beitragen können (zum Beispiel Wildwiesen, Bienenstöcke).
    • Durch Tunnellage von Straßen und Autobahnen können diese neu gewonnenen Flächen als Ressourcen für andere kommunale Nutzungen wie zum Beispiel Wohnraumschaffung dienen.
    • Angesichts der Entwicklungen und Veränderungen in der Arbeitswelt sind Flächen auch im Bestand auszuweisen, die eine Symbiose von Arbeiten und Wohnen sowie Freizeit und Kultur ermöglichen.
    • Für Miet- und Sozialwohnungen sowie beim bezahlbaren Wohnraum für mittlere Einkommen sind Quotenregelungen von mindestens 40% festzulegen. Dies gilt insbesondere für Neubaugebiete.
    • Der Wohnungsbau ist so zu konzipieren, dass Wohnraum flexibel gestaltet wird und sich an die „Familienentwicklung“ anpassen kann.
    • Mehr barrierefreier Wohnraum muss geschaffen werden.
    • Mehr Angebote für Mehrgenerationenwohnen sind zu entwickeln.
    • Bezahlbarer Wohnraum für Azubis und Studierende ist zu schaffen.
    • Bei Genehmigungsverfahren für private Wohnanlagen ist sicherzustellen, dass Wohneinheiten für unterschiedliche Einkommensgruppen bereitgehalten werden.
    • Öffentlicher Baugrund darf nicht länger nach Höchstpreisen und ohne Auflagen an private Investoren verkauft werden. Soziale Kriterien, die dem Gemeinwohl dienen, sind anzuwenden. Bei der Vergabe von Baugrund ist auch Erbpacht als Alternative zum Verkauf in Betracht zu ziehen, damit der Besitz von Grund und Boden in öffentlicher Hand bleibt.
    • Die Kommunen müssen mehr Mittel für den Kauf von Flächen bereitstellen.
    • Öffentliche Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und ein nicht profitorientierter Wohnungswirtschaftssektor sind zu stärken.
    • In Kerngebieten sind gegebenenfalls Baugebote auszusprechen. In Ausnahmefällen können zum Schutz weiteren Flächenverbrauchs Enteignungen oder Vergesellschaftung von Flächen im Rahmen der Möglichkeiten des Grundgesetzes notwendig werden.

     

  • Bildung - vor Ort

    3     Bildung – vor Ort


     
    3.1   Frühkindliche Bildung und Betreuung
     

    Eine hohe Qualität von Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangeboten muss stärker als bisher Richtschnur kommunalpolitischen Denkens und Handelns in Leverkusen werden. Durch eine deutliche Qualitätssteigerung und einen Investitionsschub gerade auch im Bereich der frühkindlichen Förderung steigen individuelle Bildungschancen und Teilhabeprozesse. Chancengleichheit muss bereits in der Betreuung von Kindern unter drei Jahren (U3) anfangen.

     

    Die kommunalpolitischen Forderungen des DGB:

     

    • In Leverkusen muss es eine bedarfsgerechte Versorgung von wohnortnahen Plätzen in Kindertagesstätten (Kitas) geben. Nach dem Grundsatzbeschluss des Stadtrats zum Kita-Ausbau muss die Suche nach neuen Grundstücken für Kindertageseinrichtungen intensiviert und vorrangig betrieben werden. 
    • Vergleichbare Bildungschancen kann es nur geben, wenn Kitas beitragsfrei werden. Auf dem Weg dorthin braucht es eine spürbare Senkung der Elternbeiträge.
    • Die Personalsituation an Bildungs- und Betreuungseinrichtungen muss verbessert werden. Mindestens ein Betreuungsschlüssel von drei Kindern je Fachkraft im U3-Bereich und – von statistisch gesehen – 7,5 Kindern je Fachkraft bei den über Dreijährigen ist erforderlich, um die Standards und standortspezifischen Anforderungen kindgerecht umsetzen zu können. In vielen Kitas kann dieser Betreuungsschlüssel nicht eingehalten werden, weil viele Kinder sonst nirgendwo unterkämen. Alle Menschen, die in pädagogischen oder wissenschaftlichen Einrichtungen arbeiten, müssen dauerhaft und unbefristet in tarifvertraglich gestalteten und sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen bei angemessenem Einkommen beschäftigt werden.
    • Es ist begrüßenswert, dass die Stadt Leverkusen praxisintegrierte Ausbildungsplätze für Erzieherinnen und Erzieher schafft und mit gutem Beispiel vorangeht. Ebenso muss sie sich spürbar für attraktivere Arbeitsplätze für Erzieherinnen und Erzieher sowie andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einsetzen, das heißt: in die Qualität der Arbeit investieren.
    • Inklusion in den Kitas muss weiter vorangetrieben werden: Der Bedarf an Personal und Weiterbildung ist offenkundig und erfordert adäquate Maßnahmen und Qualifizierungsmöglichkeiten. Wir fordern, dass Eltern nicht unzumutbar lange auf einen sogenannten Inklusions-Platz warten müssen, und setzen uns für eine qualifizierte Fachberatung und Weiterbildung für das Tagespflegepersonal ein.
    • Die Kommune trägt vor Ort die Verantwortung für Bildungsgerechtigkeit, Teilhabe und Qualität. Ein wesentliches Problem des städtischen Haushalts ist, dass der Wert von Investitionen in präventive Angebote nicht sichtbar wird. Politik muss sich stärker auf die frühkindliche und frühe schulische Bildung konzentrieren. Investitionen in diese Bereiche zahlen sich besonders langfristig aus, da sie die Bildungs- und Entwicklungschancen der Kinder nachhaltig verbessern können.

     

    3.2   Kommunale Schulentwicklung
     

    Die Stadt Leverkusen muss auch mit dem augenblicklichen Schulangebot ihrem Anspruch als Sport-, Kultur- und Industriestadt in ihrer ganzen Vielfalt gerecht werden. Gesellschaftliche Veränderungen und differenzierte Lebenssituationen sind dabei zu berücksichtigen, um gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Bisher hat die Stadt Leverkusen in ihrer Funktion als Schulträgerin im Abstand von fünf Jahren jeweils einen schriftlichen Schulentwicklungsplan vorgelegt. Ein solcher Plan zeigt die Entwicklung der einzelnen Schularten auf und dient den politisch Verantwortlichen als Hilfestellung bei ihren Entscheidungen. Über die Prognose der zukünftigen Entwicklung der Schülerzahlen können notwendige Investitionen und organisatorische Maßnahmen bereits im Vorfeld erkannt werden, um dadurch rechtzeitig Entwicklungsprozesse einzuleiten, die den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler Rechnung tragen. Mit dem Schuljahr 2019/20 endet der aktuelle Plan. Zurzeit ist nicht erkennbar, ob die Stadt Leverkusen an einer regelmäßigen schriftlichen Schulentwicklungsplanung festhält. Dadurch sind Schwerpunkte der Schulträgerin und ihre Gestaltungskraft gemäß § 78 und § 80 Schulgesetz NRW nicht transparent.

     

    Die kommunalpolitischen Forderungen des DGB:

     

    • Weiterentwicklung von funktionaler Schulentwicklungsplanung zu einem umfassenden Instrument, das die Bereiche des Offenen Ganztages und die frühe Kindheit (Bildung in Kitas) mit einbezieht, vernetzt, aufeinander bezieht und die Organisationseinheit eines gemeinsamen Dezernats besser als bisher nutzt.
    • Die Übergänge in den Bildungsbiografien sind zu verbessern. Dazu müssen die einzelnen Institutionen Rahmenbedingungen erhalten, um Kooperationen zu ermöglichen. Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung müssen unter besonderer Berücksichtigung des Sozialraumbezuges effektiver aufeinander abgestimmt werden.
    • Wir stehen für eine laufende Weiterentwicklung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Das Gemeinwesen muss bereit und fähig sein, den jeweiligen Inklusionsbedarf und menschenrechtsrelevante Fragestellungen gemeinsam mit den Betroffenen zu bearbeiten. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die von Armut und sozialer Benachteiligung bedroht sind, erfordern unsere besondere Aufmerksamkeit. Dazu ist es dringend erforderlich, die Klassengrößen der Schulen des Gemeinsamen Lernens und der Schulen in sozialen Brennpunkten zu senken.
    • Der anstehende Umstrukturierungsprozess vom achtjährigen auf das neunjährige Gymnasium (G9) ist gerade auch bezüglich möglicher Auswirkungen bei den anderen Schulformen angemessen und rechtzeitig in der Schulentwicklungsplanung vor Ort zu berücksichtigen.
    • Pädagogik braucht Raum. Das Thema Schulraum ist durch einen Sanierungs- und Investitionsrückstand gekennzeichnet. Die sogenannten Raumreserven sind angesichts des Ganztagsschulausbaus, der Inklusion und durch zusätzliche Beschulung zugewanderter Kinder und Jugendlicher geschmolzen oder sogar aufgebraucht. Schulraum ist auch Lebensraum.
    • Für Investitionen in die digitale Infrastruktur an städtischen Schulen stehen der Stadt Förderprogramme von knapp acht Millionen Euro zur Verfügung. In einem Leitfaden zur Ausstattung der Leverkusener Schulen mit Informationstechnologien und digitalen Medien hat die Stadt Leverkusen als Schulträgerin im Januar 2020 dargestellt, welche Angebote, Perspektiven und Lösungen für die städtischen Schulen zur Verfügung stehen sollen. Aus Sicht der Lehrkräfte gibt es hier Fragen, die ein formales Beteiligungsverfahren der örtlichen Personalräte dringend erfordern. Der Schulträger muss bei allen Investitionen die entstehenden Folgekosten (Betrieb, Beratung/Unterstützung und Wartung der IT) langfristig sicherstellen. Beratung und Unterstützung dürfen – allein schon wegen des Lehrkräftemangels – nicht durch Lehrkräfte wahrgenommen werden. Der 2019 in Kraft getretene DigitalPakt zwischen Bund, Ländern und Gemeinden versteht sich weitgehend als Infrastrukturprogramm und nicht als Förderprogramm für Endgeräte. Das wirft die Frage nach der Bereitstellung eben dieser Geräte für didaktisch sinnvolle Mediennutzung auf. Zu den Aufgaben des Schulträgers gehört im Hinblick auf § 79 Schulgesetz NRW heute im Übrigen auch die angemessene IT-Ausstattung der Lehrkräfte mit entsprechenden Endgeräten.
    • Schulsozialarbeit ist eine präventive Daueraufgabe, die für ein zukunftsorientiertes Bildungssystem wichtig ist. Leider fehlt eine langfristige, gesetzlich verankerte und flächendeckende Absicherung der Schulsozialarbeit, auch in Leverkusen. Wir begrüßen, dass 20 Personalstellen für städtische Schulsozialarbeit im Haushalt für das Jahr 2020 verankert sind. Dies ist aber nicht genug. Immer wieder entstehen frustrierende Debatten über politische Zuständigkeiten und langfristige Finanzierung. Schulsozialarbeit bündelt soziale Beratungs- und Unterstützungsleistungen. Sie ist Bindeglied zwischen Schule und Jugendhilfe. Dringend notwendig sind deshalb einheitliche Förderstränge und eine nachhaltige ausreichende Finanzierun
  • Gut versorgt und sicher leben

    4 Gut versorgt und sicher leben


    4.1  Öffentliche Daseinsvorsorge und öffentlicher Dienst
     

    In den Gemeinden werden viele elementare Leistungen und Strukturen organisiert und bereitgestellt: Wasser, Energie, Wärme, aber auch die öffentliche Ordnung und Sicherheit sowie die Unterstützung und Versorgung in unterschiedlichsten Lebenslagen. Dafür braucht es einen leistungsfähigen und gut ausgestatteten öffentlichen Dienst, der präsent und auch finanziell handlungsfähig ist. Die politisch Handelnden werden aufgefordert, sich von dem Leitbild des Sparzwangs zu verabschieden und mutige Zukunftsinvestitionen zu tätigen.

     

    Die kommunalpolitischen Forderungen des DGB:

     

    • Öffentliche Daseinsvorsorge muss in öffentlicher Hand bleiben. Die Bereitstellung und Finanzierung der Daseinsvorsorge ist eine öffentliche Aufgabe. Privatisierungen jeglicher Art lehnen wir ab.
    • Statt Neuausschreibungen ist die Re-Kommunalisierung von bereits ausgegliederten Bereichen vorrangig zu betreiben. Bisher hat die Privatisierung öffentlicher Leistungen so gut wie nie die Erwartungen an bessere Leistungen oder geringere Kosten erfüllt. Garant für eine gute und zuverlässige öffentliche Daseinsvorsorge ist der öffentliche Dienst.
    • Die Gemeinwohlorientierung muss Vorrang haben vor wirtschaftlichen Interessen. Die Entscheidung für einzelne Vorhaben muss transparent unter Berücksichtigung von Gemeinwohlinteressen getroffen werden – und nicht unter wirtschaftlichen Effizienzgesichtspunkten privater Interessen.
    • Öffentliche Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger müssen die Verantwortung übernehmen und behalten. Wenn Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge aus den Kernhaushalten der Stadt ausgegliedert werden, müssen sie in öffentlicher Rechtsform organisiert werden.
    • Öffentliche Investitionen sind über öffentliche Mittel zu finanzieren. Dies gilt auch für private Infrastrukturfinanzierungsmodelle, die mit der Privatisierung von Planungs-, Bau- und Betriebsleistungen gekoppelt werden.
    • Die Stadt Leverkusen und ihre Beteiligungsgesellschaften müssen zur Erledigung der Aufgaben das notwendige Personal vorhalten. Die persönliche Präsenz und tatsächliche Erreichbarkeit der öffentlichen Dienste muss auch außerhalb der Ballungsgebiete sichergestellt sein. Für die Beschäftigten muss Gute Arbeit ermöglicht und sichergestellt werden. Das bedeutet die Beendigung der Tarifflucht städtischer Beteiligungsgesellschaften wie zum Beispiel wupsi GmbH (Kraftverkehr Wupper-Sieg) und Klinikum Leverkusen Service GmbH (KLS).
    • Wir fordern grundsätzlich sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und die automatische Anpassung nicht zu vermeidender Honorarbeschäftigung an die tarifpolitische Entwicklung.
    • Auch im Hinblick auf die Herausforderungen des demografischen Wandels muss in der Stadt Leverkusen eine strategische Personalplanung und Personalentwicklung auf der Grundlage qualifizierter Altersstrukturanalysen umgesetzt werden. Eine Maßnahme gegen die schon bestehenden Schwierigkeiten der öffentlichen Hand, qualifiziertes Personal für vakante Stellen zu finden, ist die spürbare Aufstockung der Ausbildungskapazitäten – vor allem auch in kommunalen Eigenbetrieben und Unternehmen. Bei der Stadt Leverkusen kann zusätzliches Personal durch Anpassungsqualifizierungen gewonnen werden.
    • Die Kommunen leisten ihren Beitrag zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung. Der kommunale Ordnungsdienst darf die Polizei nicht ersetzen, sondern soll ihn er­gänzen. Die Aufgabenverteilung zwischen Polizei und kommunalem Ordnungsdienst in Leverkusen muss sich sinnvoll unterscheiden und ergänzen.
    • Seit der Auflösung des Polizeipräsidiums Leverkusen ist Leverkusen im Polizeibeirat der Stadt Köln vertreten. Um die Transparenz zu verbessern und das Sicherheitsgefühl der Einwohnerinnen und Einwohner Leverkusens zu verstärken, schlägt der DGB Leverkusen einen regelmäßig und in der Regel öffentlich tagenden Unterausschuss für die Belange der Stadt Leverkusen vor.
    • Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung schreitet immer weiter voran. In diesen Prozess müssen die Beschäftigten im öffentlichen Dienst einbezogen werden, um ihre Ängste und Vorbehalte abzubauen, aber auch, um das Wissen und die Erfahrung der Beschäftigten für den digitalisierten öffentlichen Dienst nutzbar zu machen. Diese Beteiligung muss über die im Landespersonalvertretungsgesetz geregelte Mitbestimmung hinausgehen.
    • Viele Gemeinden, Kreise und kreisfreie Städte, auch Leverkusen, leben aktuell von ihrer Substanz; die Spuren sind zunehmend sichtbar. Der Bedarf zusätzlicher öffentlicher Investitionen ist weitgehend unstrittig. Trotzdem wird der Investitionsstau größer. Der Investitionsstau muss endlich angegangen werden, damit die Infrastruktur nicht weiter verfällt.
    • Bei der Vergabe von Aufträgen muss die Stadt Leverkusen die rechtlich möglichen sozialen und ökologischen Kriterien bei der Auswahlentscheidung offensiv nutzen. Mit öffentlichem Geld darf nur Gute Arbeit finanziert werden.
    • Öffentliche Zuwendungen dürfen nur solchen Trägern bewilligt werden, die den Kriterien Guter Arbeit genügen.
    • Der DGB fordert die Stadt Leverkusen auf, die NRW-Landesregierung mit Nachdruck darauf hinzuweisen, im Bundesrat keinem internationalen Vertrag zuzustimmen, der Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung und in die Entscheidungsfreiheit kommunaler Parlamente ermöglicht (Freihandelsverträge der EU).

     

    4.2 Gesundheit
     

    Damit unser Gesundheitssystem auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe Versorgung und für jeden Menschen den gleichen Zugang zu den notwendigen Leistungen ermöglicht, ist ein Ausbau der integrierten Versorgung, der Gesundheitsförderung und Prävention, aber auch der Ausbau der solidarischen Finanzierung erforderlich.

     

    Die kommunalpolitischen Forderungen des DGB:

     

    • Die Stadt Leverkusen muss für ein transparentes Gesundheitswesen sorgen. Unter öffentlicher Verantwortung und mit gut organisierter Versorgung können Über-, Fehl- und Unterversorgung in einzelnen Regionen reduziert sowie eine bedarfsgerechte und zugleich wirtschaftliche Versorgung der Patientinnen und Patienten sichergestellt werden. Dazu ist auch eine bessere Finanzierung und umfassende Modernisierung der Krankenhäuser notwendig.
    • Eine höhere Qualität in der ambulanten und stationären Versorgung und gleichzeitig ein engmaschiges Versorgungsnetz sind notwendig, um Patientinnen und Patienten bestmöglich zu versorgen. Eine weiterentwickelte digitale Gesundheitsversorgung kann zu einer besseren Versorgung beitragen.
    • Wir brauchen bei der gesundheitlichen Versorgung mehr Personal, das tarifvertraglich entlohnt wird und über seine Arbeitsbeziehungen mitbestimmt. Dazu gehören insbesondere am tatsächlichen Bedarf der Patientinnen und Patienten bemessene gesetzliche Personalvorgaben für die Versorgung im Krankenhaus.
    • Es ist dringend notwendig, die Krankenhäuser für die ambulante Versorgung zu öffnen und medizinische Versorgungszentren einzurichten. Dies kann dem Problem der drohenden Unterversorgung schnell und qualifiziert begegnen und Krankenhausleistungen in ein System integrierter Versorgung einbinden. Lange Wartezeiten können damit vermieden werden.
    • Eine ausreichende haus- und fachärztliche Versorgung muss in allen Stadtteilen gewährleistet sein. Um dies auch für sozial benachteiligte Stadtviertel zu gewährleisten, ist eine bessere Verteilung der Praxen niedergelassener Ärztinnen und Ärzte notwendig. Wir befürworten Honorarabschläge für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in den Stadtteilen, in denen es ein Überangebot gibt. Hier muss auch die Stadt Leverkusen auf die Kassenärztliche Vereinigung einwirken. In diesem Zusammenhang sind auch wohnortnahe Apotheken wichtig.
    • Scheiden Ärztinnen und Ärzte aus dem Erwerbsleben aus, muss für die Einarbeitungszeit der Nachfolge in den Praxen eine Mehrfachbesetzung möglich sein. Hier sollte die Kassenärztliche Vereinigung nicht darauf beharren, eine Überversorgung festzustellen, sondern sehen, dass diese Überversorgung nur vorübergehend ist, und ihre Zulassungspraxis vorausschauend gestalten. Auch hier muss die Stadt Leverkusen auf die Kassenärztliche Vereinigung einwirken.
    • Prävention und Gesundheitsförderung sollen auf der lokalen Ebene ausgebaut werden. Die gesundheitlichen Belastungen müssen gesenkt, die gesundheitsfördernden Aspekte von Arbeit ausgebaut und Krankheiten verhütet werden. Wichtig für die Gesundheitsförderung sind altersgerechte und geschlechtersensible Angebote. Die Stadt Leverkusen soll sich für ein Bürgerversicherungsmodell mit den bewährten Prinzipien Sachleistung, Solidarität und Selbstverwaltung aussprechen. Der Übergang zur Bürgerversicherung ist so zu gestalten, dass dies nicht zu Lasten der Beschäftigten der privaten Krankenversicherungsunternehmen geht, sondern für sie zukunftsfeste Arbeitsplätze erhalten und geschaffen werden.
    • Mit der Gewerkschaft ver.di sind Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Klinikum Leverkusen Service GmbH (KLS) zu führen. Die KLS-Kolleginnen und -Kollegen haben auch ohne Verbund einen Tarifvertrag verdient.

     

    4.3 Pflege
     

    Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen wird steigen. Der erhöhte Betreuungs- und Pflegebedarf trifft auf einen Mangel an Pflegepersonal. Dies ist eine große Herausforderung für die Stadt Leverkusen. Ihre Aufgabe ist es, sich auch in Zukunft für verbesserte Leistungen für pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige sowie bessere Rahmenbedingungen beruflich Pflegender einzusetzen.

     

    Die kommunalpolitischen Forderungen des DGB:

     

    • Pflegeberatung aus einer Hand, die auf Wunsch auch in der häuslichen Umgebung der Pflegebedürftigen berät und außerdem qualifiziert ist, sämtliche Fragen rund um die Pflege zu beantworten und von der Antragstellung bis zur Bewilligung unterstützend zur Seite steht. 
    • Überprüfung der Verwaltungsstrukturen, um sie effizienter und anwendungsfreundlicher zu gestalten, damit Pflegenden möglichst viel Zeit für die Pflege, die Berufstätigkeit und die Regeneration bleibt.
    • Stärkung der ambulanten Pflege, damit die Menschen so lange wie möglich selbstbestimmt in ihrer gewohnten Umgebung leben und aktiv sein können. Pflege im Stadtviertel ist vor allem aus Sicht der Betroffenen wünschenswert und sinnvoll, setzt aber eine verbesserte Zusammenarbeit nicht nur zwischen Pflegekassen und Kommunen, sondern zwischen allen Entscheidungs- und Leistungsträgern voraus.
    • Sicherstellung eines flächendeckenden, ausreichenden und attraktiven Angebots an bedarfsgerechten Plätzen in der Tages- und Kurzzeitpflege. Wenn es keine entsprechenden Angebote durch Träger der freigemeinnützigen Wohlfahrtspflege gibt, hat die Bereitstellung durch die öffentliche Hand Vorrang vor privaten Unternehmen.
    • Pflege und Belastung pflegender Angehöriger muss stärker als Problem erkannt und berücksichtigt werden. Ziel ist es, die Begleitung im letzten Lebensabschnitt nicht in ungewollter Isolation stattfinden zu lassen.
    • Den Mangel an Pflegepersonal auch auf kommunaler Ebene beseitigen. Die Attraktivität und die gesellschaftliche Wertschätzung der Pflegeberufe muss durch bessere Rahmenbedingungen erhöht werden, um den Personal- und Fachkräftemangel im Pflegesektor zu verhindern und dabei verstärkt auch Männer für pflegerische Berufe zu gewinnen. Die Stadt Leverkusen muss verstärkt in die schulische Erstausbildung von Pflegekräften investieren.
    • Bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Dazu sind Unterstützungsangebote für Beschäftigte praktikabel weiterzuentwickeln: Die bürokratischen Anforderungen sind so gering wie möglich zu halten. Allen Beteiligten und politisch Entscheidenden muss deutlich sein, dass die Pflege von Angehörigen mit enormen physischen und psychischen Belastungen verbunden ist.
    • Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften fordern dafür eine sechsmonatige bezahlte Freistellung für pflegende Angehörige, die als Lohnersatzleistung ausgestaltet ist und sich an der Höhe des Elterngeldes orientiert. Dabei ist es wichtig, dass eine gerechte Verteilung der Pflegeaufgaben zwischen den Geschlechtern gefördert wird.
    • Die Stadt Leverkusen sorgt gemeinsam mit anderen Akteuren dafür, dass professionelle Pflegedienste Leistungen auf der Basis sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung anbieten. Dabei muss eine tarifvertragliche Entlohnung Standard sein. Der Mindestlohn in der Pflege ist dabei die unterste Haltelinie. Prekäre Beschäftigungen oder Scheinselbständigkeit in der Pflege müssen verhindert werden.

     

    4.4 Teilhabe durch hochwertige soziale Infrastruktur
     

    Jeder kann in die Situation kommen, auf Unterstützung angewiesen zu sein. Die Stadt Leverkusen muss daher Lebensrisiken umfassend absichern und qualitativ gute soziale Dienstleistungen in einer hochwertigen Infrastruktur bereitstellen.

     

    Die kommunalpolitischen Forderungen des DGB:

     

    • Dazu gehört die dauerhafte Finanzierung von Notunterkünften wie zum Beispiel Frauenhäuser und Beratungsstellen für Opfer häuslicher Gewalt.Die Ausgaben für soziale Leistungen, Dienstleistungen und soziale Infrastruktur sind zu erhöhen.
    • Das Ehrenamt muss weiter gestärkt werden. Sehr viele Menschen engagieren sich in Leverkusen über alle Altersgruppen hinweg und in so unterschiedlichen Bereichen wie Sport, Hilfs- und Rettungsdiensten, generationenübergreifenden Projekten, Umwelt- und Naturschutz, Flüchtlingshilfe, Kultur oder sozialem und politischem Engagement. Dieses Engagement ist ein elementarer Pfeiler unseres Zusammenlebens und muss entsprechend gefördert werden.
    • Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen genug solide und überprüfbare Informationen, um sozial und ökologisch verantwortliche Konsumentscheidungen treffen zu können. Die Verbraucherschutzzentralen müssen in ihrer Arbeit unterstützt werden. Theater, Volkshochschulangebote, öffentliche Bibliotheken, Schwimmbäder und andere öffentliche Angebote tragen wesentlich zur Lebensqualität bei. Die Integration älterer Menschen in generationenübergreifenden Wohnmodellen soll gefördert und unterstützt werden, vorzugsweise in Trägerschaft von Wohnungsbaugesellschaften.
    • Die Stadt Leverkusen sorgt für eine humane, an den Bedürfnissen der Betroffenen ausgerichtete Palliativ- und Hospizversorgung. Barrierefreiheit ist Voraussetzung für eine größtmögliche Teilhabe am sozialen Leben. Der Zugang zu Dienstleistungen und Angeboten ist barrierefrei sicherzustellen. Neben digitalen Angeboten müssen auch analoge Angebote zur Verfügung stehen.
    • Die Stadt Leverkusen stellt sicher, dass sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und Tarifbindung als Basis für qualitativ gute soziale Dienstleistungen gelten.
  • Gute Arbeit

    5 Gute Arbeit


    Gewerkschaften setzen sich für Gute Arbeit ein. Die Menschen haben ein Recht auf Gute Arbeit – ein Recht auf eine Arbeit, in der sie Wertschätzung und Respekt erfahren; ein Recht auf Arbeitsbedingungen, die sie auch als abhängig Beschäftigte mitgestalten können; ein Recht auf eine Arbeitsgestaltung, durch die ihre Gesundheit und Persönlichkeit gefördert wird; ein Recht auf ein Arbeitsentgelt, das ihrer Leistung gerecht wird und ihnen ein Leben in Würde ermöglicht.

     

    5.1 Arbeitslosigkeit und prekäre Beschäftigungsformen bekämpfen
     

    Arbeitslosigkeit ist in Leverkusen nach wie vor ein großes Problem: Die Arbeitslosenquote lag im Jahresdurchschnitt 2018 bei 7,2 Prozent, in NRW bei 6,8, in der Bundesrepublik bei 5,2. Die Aufnahmefähigkeit des Leverkusener Arbeitsmarktes bleibt also weiter eingeschränkt. Dies gilt vor allem für Langzeitarbeitslose, für Ältere oder Arbeitslose ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Die Hartz-IV-Reformen haben durch verschärfte Zumutbarkeitsregelungen und erweiterte Sanktionsmöglichkeiten indirekt zu einer Prekarisierung von Arbeit beigetragen. Der Anteil der unbefristeten sozialversicherten Vollzeitbeschäftigung ist leicht gestiegen. Der Anteil an atypischen Formen von Arbeit wie Befristung, Leiharbeit, Minijobs, Teilzeitarbeit, Soloselbstständigkeit, Praktikantenstellen und Werkverträge nimmt aber weiter zu. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse sind teuer – zumindest für die Stadt und die Gesellschaft, da Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Billigjobs oft gezwungen sind, ergänzende Sozialleistungen oder Zuschüsse für die Kosten der Unterkunft zu beantragen. In Leverkusen mussten im Jahr 2019 rund 3.000 Bedarfsgemeinschaften trotz eines Jobs ergänzende Leistungen beantragen. Die Stadt hat dafür ca. 17 Millionen Euro ausgegeben.

     

    Die kommunalpolitischen Forderungen des DGB:

     

    • Wir erwarten von der Stadt Leverkusen und vom Jobcenter, das in gemeinsamer Trägerschaft von Kommune und Agentur für Arbeit geführt wird, eine effektive Einflussnahme auf die Leverkusener Arbeitsmarktpolitik und Qualifizierungsangebote vor Ort.
    • Wir sehen die Möglichkeit, bei der verantwortungsvollen Umsetzung des §16e (Eingliederung von Langzeitarbeitslosen) und §16i (Teilhabe am Arbeitsmarkt) des Sozialgesetzbuches II (SGB II) die Arbeitslosenquote erfolgreich zu senken.
    • Die Stadt Leverkusen und die stadteigenen Betriebe müssen als öffentliche Arbeitgeber bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen eine Vorbildfunktion wahrnehmen. Dazu gehört die Absage an sachgrundlose Befristungen nach Teilzeit- und Befristungsgesetz. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, dies auch gegenüber ihren Tochtergesellschaften durchzusetzen.
    • Wir  fordern mehr Personal in der Stadtverwaltung und in den stadteigenen Betrieben. Der öffentliche Dienst sorgt für gutes Leben in Deutschland und ist zentrale Basis für Demokratie und Zivilgesellschaft. Aber Personalmangel, Arbeitsverdichtung und die demografische Entwicklung bedrohen seine Leistungsfähigkeit und sorgen für wachsenden Unmut bei den Beschäftigten und in der gesamten Bevölkerung.
    • Es ist wichtig, dass Geflüchtete in Leverkusen möglichst schnell in den Arbeitsmarkt integriert oder in individuell passende Maßnahmen einbezogen werden.
    • Die Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote bei externen Trägern, bei denen die Maßnahmen für Arbeitslose „eingekauft“ werden, müssen auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes in Leverkusen abgestimmt sein.

     

    5.2 Tarifbindung stärken
     

    Tarifverträge sind für Beschäftigte das wichtigste Instrument zur Regelung der Entgelt- und Arbeitsbedingungen und stellen einen Ausgleich für das fehlende Machtgleichgewicht zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern bei Abschluss des Arbeitsvertrages und im Arbeitsverhältnis dar. Tarifverträge legen wie Gesetze Mindestbedingungen fest. Sie stehen für gerechtere Verteilung und Teilhabe und tragen so zu einer sozialverträglichen und fortschrittlichen Gestaltung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen in einer sozialen Marktwirtschaft bei.

     

    Die kommunalpolitischen Forderungen des DGB:

     

    • Im Falle einer Aufspaltung, Abspaltung, Zusammenlegung oder bei sonstigen Änderungen im Rahmen des Umwandlungsrechtes oder eines Betriebsüberganges im Sinne des § 613a des Bundesgesetzbuches müssen Manteltarifverträge sowie Lohn- und Gehaltstarifverträge in vollem Umfang für betroffene Beschäftigte unbefristet fortgelten.
    • Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ist die Stadt an die tariflichen Entgeltsätze der einschlägigen Tarifverträge und nicht nur an die Mindestlohntarifverträge zu binden. Wir halten es daher für dringend erforderlich, dass die Stadt Leverkusen und ihre Unternehmen ihre Möglichkeiten im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung und des EU-europäischen Vergaberechts nutzen und die Ausschreibungen weiter so gestalten, dass bei der Vergabe von Aufträgen neben der Wirtschaftlichkeit eines Angebots auch Tariftreue, fairer Handel sowie Mitbestimmung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gewährleistet sein müssen. Die Einhaltung der Standards der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) der Vereinten Nationen (UN) in der gesamten Wertschöpfungskette ist zwingend notwendig.
    • Die Stadt soll bei bereits vergebenen öffentlichen Aufträgen gemeinsam mit allen zuständigen Behörden noch stärker auf eine wirkungsvolle Kontrolle der Tariftreue und Einhaltung ökologischer und sozialer Standards achten.
    • Wenn Verstöße festgestellt werden, müssen Betrüger zur Verantwortung gezogen werden. Die Gewerbeaufsicht ist gefordert, darauf zu achten, dass durch Scheinselbstständigkeit nicht Lohn- und Sozialdumping betrieben wird.

     

    5.3 Digitalisierung durch Qualifizierung und Beratung gestalten
     

    Die Digitalisierung aller Lebensbereiche bringt neue Anforderungen an die Daseinsvorsorge mit. Dies betrifft die technische Infrastruktur und die Arbeitsprozesse in der Leverkusener Verwaltung. Die Stadt Leverkusen muss eine effiziente Digitalstrategie aufbauen und sie konsenquent verfolgen. Ziel ist es, Verwaltungsleistungen zu digitalisieren, die Lebensqualität der Menschen zu verbessern sowie wirtschaftliche und ökologische Potenziale zu nutzen.

    Die digitale Transformation erfordert eine große gesellschaftliche und politische Kraftanstrengung. Viele Unternehmen und Betriebe in Leverkusen stehen dabei noch am Anfang. Vor allem die Frage, wohin und wie qualifiziert werden soll, ist zu beantworten. In diesem Zusammenhang müssen berufliche Tätigkeitsfelder weiterentwickelt und neu erschlossen und die dafür notwendigen Qualifikationen und Kompetenzen ausgebildet werden. Weiterbildung wird zu einer zentralen Bedingung dafür, dass der digitale Wandel im Interesse der einzelnen Menschen und der Betriebe erfolgreich bewältigt wird. Deeshalb ist eine enge Zusammenarbeit der Stadt Leverkusen mit der Agentur für Arbeit notwendig, um die Transformationsprozesse in den kommunalen und privaten Betrieben und Verwaltungen erfolgreich zu gestalten.

     

    Die kommunalpolitischen Forderungen des DGB:

     

    • eGovernment (electronic government), die Internet-gestützte digitalisierte Kommunikation mit und in der öffentlichen Verwaltung, wird in Zukunft mitentscheidend sein, die Daseinsvorsorge zu verbessern. Dafür braucht man die entsprechende digitale Infrastruktur. Im Zuge der Digitalisierung können Arbeitsprozesse in Verwaltungen teilweise automatisiert werden. Dazu gehört auch der Einsatz zum Beispiel von sogenannten Chatbots (Sprach-Kommunikationskanal Mensch Maschine) und anderen Technologien mit Künstlicher Intelligenz. All dies birgt die Chance, den zunehmenden Fachkräftemangel in der Verwaltung abzufedern, aber auch viele Risiken für die Beschäftigten. Um auch in Zukunft eine gute Daseinsvorsorge sicherzustellen, fordern wir vom Arbeitgeber Stadt Leverkusen in seiner Vorbildfunktion eine enge Zusammenarbeit mit dem DGB und seinen Mitgliedgewerkschaften sowie eine weitgehende Beteiligung der Betriebs- und Personalräte.
    • Laut Online-Zugangsgesetz von 2017 müssen sämtliche Verwaltungsleistungen bis 2022 auch online angeboten werden. Wichtig ist, dass an diesem Prozess alle Bevölkerungsgruppen teilhaben können. Die Dienstleistungen sollen auch weiterhin analog zur Verfügung stehen.
    • Digitalisierung im Pflege- und Gesundheitsbereich soll noch wirkungsvoller vorangetrieben werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Digitalisierung vor allem zur Verbesserung der Gesundheit von Patientinnen und Patienten dient und nicht zur Auswertung der Arbeitsleistung.
    • Damit die Beschäftigung in Leverkusen gestärkt wird, soll der digitale Strukturwandel mithilfe des Qualifizierungschancengesetzes, das den Zugang zur Weiterbildungsförderung und Weiterbildungsberatung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ermöglicht, effektiver gestaltet werden.
    • Es ist notwendig, eine Weiterbildungsoffensive einzuleiten, die auf die zentralen Herausforderungen der Digitalisierung vorbereitet. Dazu gehören der barrierefreie Zugang zu digitalen Medien sowie flächendeckende und niederschwellige Angebote zum Erwerb grundlegender IT-Kenntnisse für Geringqualifizierte, Personen mit Grundbildungsbedarf und Menschen aus benachteiligten Schichten, um der zunehmenden digitalen Spaltung unserer Gesellschaft entgegenzuwirken.
    • Um mit dem digitalen Wandel Schritt zu halten, muss das Internet in Leverkusen mit der bevorzugten Übertragungsgeschwindigkeit von VDSL 50 Mbit als Standard flächendeckend verfügbar sein.

     

    5.4 Leverkusen als Wirtschafts- und Arbeitsstandort stärken

     

    Die Stadt Leverkusen verfügt durch seine günstige Lage am Rhein zwischen den Ballungsräumen südöstlich von Düsseldorf und nördlich von Köln und am Rande des Bergischen Landes über eine sehr gute regionale und überregionale Verkehrsinfrastruktur. Leverkusen ist ein europäisches Verkehrsdrehkreuz und ein starker Wirtschafsstandort auf der Rheinschiene. Die Wirtschaft ist stark durch das produzierende und verarbeitende Gewerbe sowie den Dienstleistungssektor geprägt. Die übrigen wirtschaftlichen Bereiche wie Handel und Baugewerbe sind schwächer vertreten.

    In den letzten Jahren ist es jedoch zu massiven Verschiebungen der Leverkusener Wirtschaftsstruktur gekommen. Die digitale Transformation sowie innovative Trends in der Wirtschaft werden diese Struktur in näherer Zukunft noch stärker beeinflussen. Beispiel dafür sind wissensintensiven Dienstleistungen, die sich in Leverkusen in den letzten Jahren besonders positiv entwickelt haben. Bei der Ansiedlung von neuen wissensintensiven Unternehmen muss die Stadt Leverkusen besonders auf ihr Profil achten. Die wissensintensiven Unternehmen sollen nach wie vor auf den Bedarf des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes in Leverkusen ausgerichtet sein und mit diesem Sektor eng kooperieren, damit Leverkusen in Zukunft ein starker Wissens- und Industriestandort ist.

     

    Die kommunalpolitischen Forderungen des DGB:

     

    • Der DGB Stadtverband Leverkusen fordert von den politisch Verantwortlichen der Stadt ein eindeutiges Bekenntnis zum Industriestandort Leverkusen. Zu seiner Sicherung und Weiterentwicklung erstellt die Wirtschaftsförderung Leverkusen (WFL) in Zusammenarbeit mit dem DGB und den Arbeitgeberverbänden ein Zukunftskonzept, das die industrienahen Dienstleistungen einbezieht und den Anforderungen an Gute Arbeit und ökologische Verantwortung genügt.
    • Mit dem Bau- und Planungsrecht verfügen Rat und Verwaltung über ein wichtiges Steuerungsinstrument, das es zu nutzen gilt, um Gewerbe- und Büroflächen gezielt zu entwickeln und zu vermarkten.
    • Damit die wissensintensiven Dienstleitungen den Leverkusener Betrieben sowie den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bestmöglich dienen können, braucht die Stadt ein Büroflächenkonzept. Die Stadt muss Kriterien entwickeln, die an Unternehmen gestellt werden, die sich dort ansiedeln wollen. Die Gewerkschaften fordern die Ansiedlung von Unternehmen, die tarifliche Bindung und soziale Verantwortung den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegenüber nachweisen können.
    • Ein Gewerbeflächenkonzept muss mit Priorität umgesetzt und gegebenenfalls nachjustiert werden. Da das Angebot an gewerblich nutzbarer Fläche in Leverkusen sehr begrenzt ist, sind Möglichkeiten der Nachverdichtung zu schaffen. Auf eine Ansiedlung von Betrieben mit einer geringen Beschäftigtendichte (Lager, Logistikbetriebe) sollte verzichtet werden.
    • Bei der Anwerbung und Ansiedlung von neuen Unternehmen muss unbedingt darauf geachtet werden, ob Unternehmen gute tarifgebundene Arbeitsplätze schaffen. Alle atypischen Formen der Beschäftigung – Befristung, Leiharbeit, Minijobs, Teilzeitarbeit, Solo-Selbstständigkeit, Praktikantenstellen und Werkverträge – sollten in Leverkusen vermieden werden, weil prekäre Beschäftigung für die Stadt und die Gesellschaft teuer ist.
    • Die Stadt Leverkusen kann durch ihr Planungsrecht und durch gezielte Maßnahmen – zum Beispiel durch Revitalisierung der City C in Wiesdorf oder Festlegung zur Bebauung von noch nicht genutzten Flächen – dazu beitragen, das örtliche Einzelhandelsangebot attraktiver zu gestalten.
    • Stärkung und Schutz des Handwerks: Das Handwerk muss gestärkt werden. Seine Bedeutung für den Arbeits- und Ausbildungsmarkt wird wegen der überwiegend kleinen Betriebsstrukturen häufig unterschätzt. Das Handwerk ist besonders von Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit bedroht. Deswegen ist der Kampf gegen Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit – wo er in der Verantwortung der Stadt liegt – besonders wichtig. Über das Tariftreuegesetz können die „schwarzen Schafe“ der Branche aussortiert werden.

     

    5.5 Der Sonntag ist kein Tag wie jeder andere

     

    Der Sonntag als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen und körperlichen Erholung muss weiter erhalten bleiben. Die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen muss die Ausnahme bleiben. Die Einkaufslust von Kunden oder wirtschaftliches Interesse von Händlern rechtfertigen keine Öffnungen von Geschäften an gesetzlich geschützten freien Tagen. Die Sonntagsöffnungen haben darüber hinaus einen negativen Einfluss auf das Leben der Beschäftigten und deren Familien. Die erhofften Umsatzsteigerungen im Einzelhandel sind ausgeblieben.

     

             Die kommunalpolitischen Forderungen des DGB:

     

    • Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Sonntagsöffnungen. Sonntagsöffnungen sind keine politischen Entscheidungen. Die Sonntagsruhe hat Verfassungsrang und ist in Artikel 140 des Grundgesetzes festgeschrieben. Der verfassungsrechtliche Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hohe Hürden an die Gründe, um eine Ausnahme von der Regel zuzulassen. Das Gericht hat am 1. Dezember 2009 (Aktenzeichen 1 BvR 2857) festgestellt, dass Sonntagsöffnungen kein Instrument der Wirtschaftsförderung und daher kein ausreichender Grund sind, Ausnahmen vom verfassungsrechtlichen Sonn- und Feiertagsschutz zuzulassen.
    • Die kommunalen Genehmigungsbehörden werden aufgefordert, die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zum Sonntagsschutz bei den Genehmigungsverfahren mit der gebotenen Sorgfalt sicherzustellen.
    • Rechtsverordnungen über eine Sonntagsöffnung dürfen erst nach Prüfung durch die Kommunalaufsicht erlassen werden.

     

  • Finanzen

    6 Finanzen


    Kommunen sind überlebenswichtig. Dort muss investiert werden. Auch Unternehmen und Gewerbebetriebe müssen ihren Beitrag zur Sicherung der Gemeindefinanzen leisten. Kurzfristige Einnahmeverbesserungen durch Steuersenkungen zulasten anderer Kommunen sind nicht zielführend und keine auf Dauer angelegte solide Finanzierung der kommunalen Ausgaben. Fehlende oder unzureichende Investitionen in die kommunale Infrastruktur in Bereichen wie Schulen, Kinderbetreuung, Seniorenarbeit, Jugendarbeit, freie Kulturszene, Gesundheitsangebote und Sport gefährden Unternehmen und Arbeitsplätze in der örtlichen Wirtschaft. Soziale Dienste sind Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Diese Daseinsvorsorge ist ein hohes Gut des Sozialstaates und kann nur erhalten werden, wenn die Städte ein solides Finanzsystem haben. Eine Gemeindefinanzreform muss zu einer Entlastung der Kommunen durch Bund und Länder führen.

     

    Die kommunalpolitischen Forderungen des DGB:

     

    • Der DGB Stadtverband Leverkusen fordert, sich für einen Altschuldenfonds in NRW einzusetzen, der die Schuldenlast der Stadt verringert und finanzielle Spielräume für notwendige Investitionen schafft.
    • Der DGB Stadtverband Leverkusen tritt für gleiche Gewerbesteuerhebesätze in den Regionen ein, um einen Unterbietungswettbewerb zwischen den einzelnen Kommunen zu unterbinden.
    • Bei der Verteilung der endlichen Ressource Boden in Leverkusen ist zu berücksichtigen, welchen Beitrag sie zur Verbesserung der Finanzsituation der Stadt zum Beispiel durch Wohnungsbau für Einpendler leistet.
    • Umgekehrt ist es sinnvoll, die Wohnbevölkerung mit ihrem Beitrag zum Steueraufkommen der Stadt in Leverkusen zu binden. Dies bedeutet auch, Auspendler im Stadtgebiet zu halten und durch Ausbau der Park and Ride (P+R)-Möglichkeiten für PKW, Fahrräder und Fahrgemeinschaften den Umstieg auf den regionalen ÖPNV zu fördern.
    • Zur Verhinderung von sogenannten share deals (Anteilskäufen) sind beim Grunderwerb für die notwendigen Maßnahmen zur Entwicklung der Daseinsvorsorge und der kommunalen Infrastruktur alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Einnahmen zu verbessern, auch durch Betriebsprüfungen.
    • Wenn mehr Wohnraum für in Leverkusen arbeitende Menschen geschaffen wird, reduziert sich der Verkehr und bindet über die Einkommenssteuer Finanzressourcen.
    • Wir fordern: raus aus prekären Beschäftigungen, arbeitnehmergerechte Digitalisierung, Ausbau der Qualifizierung als lebenslanges Lernen, Stärkung tariflicher Beschäftigungen auch bei den Beschäftigten der Stadt und ihren Beteiligungen. Für mehr Personal zur Bewältigung der notwendigen Maßnahmen zum Ausbau und zur Modernisierung von städtischer Infrastruktur werden finanzstarke Kommunen benötigt.
  • Demokratische Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner

    7 Demokratische Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner


    Die Vielfalt der Stadtbevölkerung ist auch bei der Entwicklung demokratischer Beteiligungsformen zu berücksichtigen. Dabei sind kreativ verschiedenste Kommunikationsformen zu nutzen. Neben umfangreicher Information durch die Verantwortlichen der Stadt gehört dazu auch die Dokumentation von Beiträgen aus der Stadtgesellschaft zu Entscheidungsprozessen. Allen Formen von Ausgrenzung und Herabwürdigung wie Rassismus, Sexismus, Antisemitismus, Antiziganismus oder Islamophobie muss die Stadtgesellschaft entgegentreten. Der DGB unterstützt daher auch weiterhin die Aktivitäten des breiten städtischen Bündnisses LEV ist BUNT.

     

    Die kommunalpolitischen Forderungen des DGB:

     

    • In Leverkusen wird ein Seniorenrat gebildet, der auf die Dauer von fünf Jahren von allen Einwohnern ab 60 Jahren gewählt wird. 
    • Die Stadt Leverkusen fordert – analog zum kommunalen Wahlrecht für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union – ein kommunales Wahlrecht für Ausländer, die seit zwei Jahren in Leverkusen leben.
    • An allen kommunalen Entscheidungsprozessen sind alle Einwohnerinnen und Einwohner, auch nicht-wahlberechtigte Ausländer, Kinder und Jugendliche, zu beteiligen.
    • Wir fordern die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner entsprechend der Bauplanung auch für die Entwicklung von Mobilität, zum Beispiel Standorte von Parkhäusern für PKW und Fahrräder, Einrichtung von Bus- und Fahrradspuren, Wegeführung und Taktung des Öffentlichen Personennahverkehrs.
    • Die Volkshochschule (VHS) Leverkusen und insbesondere ihre Angebote der politischen Bildung sind auszubauen. Dabei sind auch neue Wege zum Beispiel über social media beziehungsweise Kooperationen mit örtlichen gesellschaftlichen Gruppen auf Dauer einzugehen.
  • Danke

    Dank an die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker

    An dieser Stelle möchten wir uns bei den Mitgliedern von Rat und Ausschüssen der Stadt Leverkusen ausdrücklich bedanken. Kommunalpolitisch Aktive verdienen unseren Respekt. Sie setzen sich ehrenamtlich für das Gemeinwesen ein. Sie investieren viel Zeit. Sie übernehmen Verantwortung. Ähnliches gilt auch für die hauptamtliche Stadtspitze. Zeitaufwand und Verantwortung – für die Menschen in der Stadt, für die Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter der Verwaltung sowie der stadteigenen Betriebe – stellen eine erhebliche Belastung dar. Für die Leitung einer Großstadt und viele kommunalpolitisch Aktive gibt es keine 39-Stunden-Woche und nur selten ein freies Wochenende.

    Trotz dieses Engagements werden Kommunalpolitikerinnen und -politiker immer häufiger beschimpft und sogar bedroht. Sie erleben Hass und Gewalt. Der Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke 2019 war trauriger Höhepunkt einer zunehmenden Verrohung in Teilen der Gesellschaft.

    Wir alle müssen achtsam sein – achtsam darauf, dass die radikalen und gewaltbereiten Kräfte zurückgedrängt und mit allen rechtstaatlichen Mitteln verfolgt werden; achtsam aber auch im eigenen Umgang – in der Art und Weise, wie politische Konflikte ausgetragen werden. Achtsamkeit und Kritik sind keine Gegensätze.

    DGB Stadtverband Leverkusen

    www.koeln-bonn.dgb.de

     

  • Broschüre der Forderungen des DGB Leverkusen zur Kommunalwahl 2020


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Dieser Artikel gehört zum Dossier:

Kommunalwahl 2020 in Leverkusen

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