Deutscher Gewerkschaftsbund

30.04.2018

1. Mai 2018 in Bergisch Gladbach: Rede von Patrick Graf

Was wir brauchen ist ein Schutzschirm für gute Arbeit.

Es gilt das gesprochene Wort


„Jeder Mensch hat das Recht auf ein Einkommen aus Arbeit, das ihm ein Leben in Würde ermöglicht. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen sichere Arbeitsplätze mit Entwicklungsperspektiven und ein festes Einkommen, das zumindest den Lebensunterhalt gewährleistet. Nur so können sie ihr Leben frei planen und gestalten. Zu guter Arbeit gehören auch die Anerkennung von Leistung und ein respektvoller Umgang miteinander, persönliche Entwicklungschancen für jeden Einzelnen und jede Einzelne und gute Qualifizierungsangebote.“ Diese Forderung des DGB-Bundeskongresses ist aktueller denn je. Diese Forderung sollte unsere Politik endlich verfolgen und ernst nehmen.

Prekäre Beschäftigung widerspricht dem Leitbild von „Guter Arbeit“. Es verhindert Entwicklungsperspektiven von Beschäftigten und verstärkt nachweislich den Trend zu psychischen Belastungen und Erkrankungen sowie deren Folgewirkungen. Prekäre Beschäftigung ist auch ein Hemmschuh bei der Bekämpfung des Fachkräftemangels. Es ist wichtiger denn je, prekäre Arbeitsverhältnisse zu regulieren.

Der Arbeitsmarkt ändert sich ständig. Die Arbeitslosigkeit ist zurückgegangen und die Beschäftigung gestiegen. Das ist erfreulich. Dennoch lohnt es sich genauer hinzusehen. Seit dem Jahre 2010 sind über 3,5 Mio. sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze entstanden. Auch die Erwerbstätigkeit insgesamt hat deutlich zugenommen. Das gilt auch für Frauen und für ältere Beschäftigte, die bisher am Arbeitsmarkt unterrepräsentiert waren. Allerdings sind von diesen 3,5 Mio. Arbeitsplätzen nur gut 1 Mio. in Vollzeit, also das klassische Normalarbeitsverhältnis. Die große Mehrheit sind somit Teilzeitarbeitsplätze, dies zeigt schon, dass der Arbeitsmarkt immer mehr differenziert.

Der Trend zu immer mehr Teilzeit ist kritisch. Niemand will Beschäftigten, die freiwillig weniger arbeiten wollen, dies verbieten. Aber der Trend geht auch dahin, dass immer öfter die Arbeitszeit von Seiten der Arbeitgeber verkürzt wird. In vielen Branchen ist Teilzeit fast der Normalfall.

Natürlich kann nicht jede Form von Teilzeitarbeit als prekär bezeichnet werden. Vielfach ist diese Art der Beschäftigung selbst gewählt und durch andere Einkommen im Haushalt abgesichert. Aber die Zahl der unfreiwillig Teilzeitbeschäftigten nimmt deutlich zu. Unfreiwillige Teilzeit ist eine Form von Unterbeschäftigung. Die Beschäftigung ist unsicher, die Löhne sind in vielen Fällen nicht ausreichend, so dass ergänzend Sozialleistungen in Anspruch genommen werden müssen. Hier bedarf es dringend einen Schutzschirm für gute Arbeit. 

Verschärfend kommt hinzu, dass das traditionelle Alleinverdiener-Modell, das insbesondere in Westdeutschland verankert war, immer mehr verschwindet. Die Zahl der erwerbstätigen Frauen, die zu gleichem Anteil ihren Beitrag zum Haushaltseinkommen beisteuern oder durch ihre Arbeit allein ihre Partner/innen und gegebenenfalls ihre Familien ernähren, steigt weiter kontinuierlich. Immer mehr Familien sind auf zwei volle Einkommen angewiesen. Vor allem in Gebieten wie Köln und Bergisch Gladbach sind Mieten und Unterhaltskosten ohne zwei volle Gehälter kaum noch zu bezahlen. Um dies wieder sicherzustellen wird ein Schutzschirm für gute Arbeit benötigt.

Die Verkürzung der Arbeitszeit ist mit zunehmender Flexibilisierung verbunden. Auch hier werden die Risiken einseitig auf die Beschäftigten verlagert. Der Arbeitgeber „haftet“ – auch bei Urlaub und im Krankheitsfall – nur für die verkürzte Arbeitszeit; wenn Mehrarbeit notwendig ist, leisten die Beschäftigten Mehrarbeit – oft auch ohne Überstundenzuschläge. Vor allem im Dienstleistungsbereich nimmt die Teilzeitbeschäftigung stark zu, die Arbeitgeber können so Arbeitszeit an die schwankenden Aufträge anpassen. Die Vorteile liegen einseitig beim Arbeitgeber. Die Verlierer sind allein die Arbeitnehmer. 

Die Zahl der Leiharbeiter steigt weiter. Mehr als 1 Mio. Menschen sind inzwischen als Leiharbeiter beschäftigt. Für sie ist die Arbeitssituation oft prekär, weil sie hohe Risiken tragen, oft ihren Arbeitsplatz wechseln müssen und zudem auch noch sehr niedrig entlohnt werden. Vor allem einfache Arbeit wird in den Unternehmen zunehmend ausgelagert. Neben der Leiharbeit auch in Form von Werkverträgen. Auch hier mit dem gleichen Ergebnis, dass die Auftraggeber weniger Risiken tragen, während die Beschäftigten die Risiken übernehmen und oft auch schlechter bezahlt werden. Hier muss ein Schutzschirm für gute Arbeit geschaffen werden, der die Risiken der Beschäftigten endlich minimiert.

Ein wichtiger Teil des Schutzschirmes für gute Arbeit ist der Mindestlohn. Der Mindestlohn ist ein erster wichtiger Schritt. Er bewahrt viele Menschen davor, zu ausbeuterischen Löhnen zu arbeiten. Es ist eine untere Haltelinie eingezogen worden. Diese Haltelinie reicht aber nicht aus. Selbst wer Vollzeit zu 8,84 Euro Mindestlohn arbeitet, muss mit Hartz 4 aufstocken um in 15 von 20 deutschen Großstädten leben zu können. Um ohne zusätzliche staatliche Unterstützung vom Mindestlohn in Köln zu leben, braucht es einen Mindestlohn von 11,20 Euro. Genau deshalb ist unsere Arbeit hier noch nicht beendet. Wir, die Gewerkschaften müssen weitere Strategien entwickeln, um den Mindestlohn nachhaltig zu erhöhen und um die negative Lohnspreizung im unteren Einkommensbereich zu stoppen und möglichst umzukehren. Vor allem die unteren Einkommen sind nach wie vor von der Lohnentwicklung abgekoppelt.

Die gesetzlichen Änderungen zu Leiharbeit und Werkverträgen sind ein Fortschritt. Allerdings sind die Regulierungen zu den Werkverträgen noch unzureichend. Der im alten Koalitionsvertrag formulierte Anspruch, „zur Erleichterung der Prüftätigkeit von Behörden werden die wesentlichen durch die Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien zwischen ordnungsgemäßem und missbräuchlichem Fremdpersonaleinsatz gesetzlich niedergelegt“, ist nicht eingelöst worden. Die Umsetzung ist vor allem am Widerstand von CDU/CSU gescheitert. Die Probleme der Kontrolle von missbräuchlichen Werkverträgen bleiben bestehen. Die in den letzten Jahren geschaffenen Grauzonen zum Beispiel in der Fleischindustrie, im Handel, in der Getränkeindustrie und bei einfachen Dienstleistungen sind nicht kleiner geworden. Hier müssen wir als Gewerkschaften den Druck auf die Parteien weiter erhöhen, damit der Schutzschirm für gute Arbeit seine Wirkung entfalten kann.

Bei den Minijobs – dem größten Block der prekären Beschäftigung – gibt es derzeit noch keine politischen Fortschritte. Der Versuch, die Minijobberinnen und Minijobber über ihre Rechte aufzuklären und so zu einer besseren Beachtung der Arbeitnehmerrechte zu kommen, ist weitgehend gescheitert. Die Einführung des Mindestlohnes hat in einigen Fällen zu einer Umwandlung geführt, aber gelöst ist das Problem damit keinesfalls. Fünf Millionen Menschen arbeiten ausschließlich im Minijob, davon drei Millionen sind zwischen 25 und 65 Jahre alt. Das können und dürfen wir so nicht akzeptieren. Zu groß sind nach wie vor die Anreize, im Minijob zu verbleiben und für Arbeitgeber, weiterhin Minijobs anzubieten. Für sie sind die Minijobs ein willkommenes Flexibilisierungsinstrument, das zudem in den meisten Fällen auch noch kostengünstiger ist. Mehr als 80% der Minijobber/innen sind nicht rentenversicherungspflichtig versichert. Ihre Rentenversicherung wird pauschal abgeführt. Das bedeutet, dass ein Jahr im Minijob, mit einem monatlichen Verdienst von 450 Euro im gewerblichen Bereich, zu einem Rentenzuwachs von gerade einmal 3,64 Euro pro Monat führt. Noch schlimmer sieht es für Minijobber/innen in Privathaushalten aus. Hier beträgt der monatliche Zuwachs, bei einem durchgehenden Monatsverdienst von 450 Euro nur erschreckende 1,21 Euro. Wer im Minijob gefangen ist, ist somit auch besonders von Altersarmut bedroht. Dies muss sich dringend ändern und ein Schutzschirm für gute Arbeit geschaffen werden.

Der DGB hat dieses Thema deswegen sowohl im Wahlkampf, als auch in den folgenden Koalitionsgesprächen eingebracht. Auch wenn die Widerstände weiterhin groß sind, muss die Politik zu Lösungen kommen. Der DGB hat ein umfassendes Konzept vorgelegt, das vor allem für Beschäftigte mit niedrigen Arbeitszeiten finanzielle Erleichterungen vorsieht, aber anderseits auch die „Minijobmauer“ aufhebt. Gleichzeitig entstehen für Arbeitgeber Anreize, die Arbeitszeiten zu verlängern. Für bestehende Beschäftigungsverhältnisse sind Übergangsregelungen und für ehrenamtlich Tätige Ergänzungen im Steuerrecht vorgesehen.

Von Minijobs sind vor allem Frauen betroffen, die in extrem prekären Arbeitsverhältnissen tätig sind, überwiegend mit Dumpinglöhnen und ohne eine eigenständige soziale Sicherung. Das Problem der Minijobs wird sich nicht von selbst erledigen, auch wenn die Zahl der Minijober in der Hauptbeschäftigung nicht mehr ansteigt, aber ihre Zahl wird auch nicht deutlich kleiner. Die Minijobs in der Nebenbeschäftigung steigen seit Jahren weiter. Viele Unternehmen entdecken hier ein neues Steuerschlupfloch. Dieses gilt es endlich zu schließen um die Armutsfalle Minijob zu beenden und auch hier einen Schutzschirm für gute Arbeit zu errichten.

Bei der befristeten Beschäftigung gibt es nach heftigen Koalitionsverhandlungen erste Ansätze, auch wenn die sachgrundlose Befristung aufgrund des massiven Widerstands durch die CDU/CSU nicht komplett abgeschafft werden soll. Vor allem junge Menschen müssen sich während des Berufseinstiegs von einer Befristung zur nächsten hangeln. Einen Grund für die Befristung gibt es oft nicht, die Arbeitgeber nutzen lediglich die Möglichkeiten, die der Gesetzgeber ihnen einräumt. Zu mehr Beschäftigung – wie ursprünglich beabsichtigt – führt die Befristung auch nicht. 

Dies bedeutet nicht, dass alle Arbeitsverhältnisse, die befristet sind oder in Teilzeit, Leiharbeit bzw. als Praktikum gestaltet sind, als prekär bezeichnet werden können. Ein Problem entsteht aber dann, wenn diese Arbeitsformen weit über das betrieblich erforderliche Maß hinausgehen und der Arbeitgeber eine bewusste Strategie damit verfolgt, die Menschen möglichst ungesichert zu beschäftigen, um seine eigenen Risiken auf die Beschäftigten abzuwälzen.

Für viele Erwerbstätige ist prekäre Beschäftigung ein Dauerzustand. Nur wenigen gelingt nach einiger Zeit der Übergang in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Diejenigen, die dauerhaft prekär arbeiten, leben in ständiger Angst vor Arbeitslosigkeit. Beschäftigung und Arbeitslosigkeit wechseln häufig. Die Betroffenen können häufig keine feste Zeit- und Lebensplanung vornehmen, da sie immer „auf Abruf“ bereit stehen müssen. Da die prekäre Arbeitssituation oft einher geht mit nicht existenzsichernden Löhnen, stehen die Beschäftigten unter einem enormen Druck, sich ständig bewähren zu müssen. Sie müssen sich immer wieder auf eine veränderte Arbeitsumgebung einstellen und fühlen sich häufig als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zweiter Klasse.

Nicht unberücksichtigt bleiben darf, dass über die prekär Beschäftigten auf die übrige Belegschaft ein Disziplinierungseffekt ausgeht, der den Beschäftigten ständig vor Augen führt: „Du bist ersetzbar“. Für die Arbeitgeber ist dieser Disziplinierungseffekt ein willkommener Nebeneffekt. Er macht die Belegschaften gefügig und verhindert Solidarisierungen im Betrieb. Betriebliche Interessenvertretung wird erschwert, die gewerkschaftlichen Durchsetzungsmöglichkeiten werden gemindert. Deswegen ist die Prekarisierung der Arbeitswelt nicht nur für die unmittelbar betroffenen ein Problem, sondern für alle abhängig Beschäftigten. Ein Schutzschirm für gute Arbeit muss dies zukünftig verhindern.

Für uns Gewerkschaften ist die prekäre Beschäftigung angesichts sinkender Mitgliedszahlen und insgesamt knapper werdender Ressourcen kein einfaches Thema. Laufende Projekte und Initiativen für und mit prekär Beschäftigten müssen sich angesichts langsamer Erfolge und relativ geringer Mitgliederzuwächse immer wieder legitimieren. Die Gewerkschaften brauchen einen langen Atem für dieses Thema. Ziel muss sein, die Lobbyarbeit in Richtung Gesetzgebung zu verstärken und die Öffentlichkeit auf die negativen Folgen der Prekarisierung der Arbeitswelt aufmerksam zu machen. Dies gilt für die sozial- und arbeitsmarktpolitische Sicherung, Tarifpolitik, betriebliche Mitbestimmung, die arbeits-rechtliche Ebene, die Frage des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und Weiterbildungsmöglichkeiten. Nur so kann ein Schutzschirm für gute Arbeit gebildet werden.

Auch für die Ausbildung wird ein Schutzschirm für gute Arbeit dringend benötigt.

Etwa jeder vierte Azubi bricht seine Ausbildung ab. Das zeigt ein aktueller Bericht vom Bundesbildungsministerium. Besonders hoch ist die Quote der Abbrecher im Handwerk sowie im Hotelgewerbe.

Auch ich habe eine Ausbildung im Handwerk erfolgreich absolviert. Daher weiß ich auch ziemlich genau, wo die Probleme liegen. Auch ich musste einen Ausbildungsversuch abbrechen.

Ich begann meine Ausbildung in einem kleinen Handwerksbetrieb in Hürth. Was ich zu Beginn nicht wusste war, dass dieses Unternehmen nur ausbildete um billige Sklaven zu haben. Fahrtkosten, Unterbringung im Wohnheim während der Berufsschulzeit musste ich von etwa 330 Euro Ausbildungsvergütung selbst bezahlen. Arbeitskleidung von Schuhe bis Schutzhelm musste ebenfalls alles selbst angeschafft und bezahlt werden. Ohne finanzielle Unterstützung durch meine Mutter hätte dies niemals funktioniert. Aber nicht alle Familien und Eltern haben die Möglichkeit finanziell die Ausbildung so zu unterstützen. Unbezahlte Überstunden, mit Arbeitstagen länger als 12 Stunden plus etwa 2 Stunden Fahrzeit pro Tag, waren keine Seltenheit. Wir, zwei Azubis aus dem ersten Lehrjahr waren als Vorarbeiter für 3 Leiharbeiter eingesetzt. Diese massive Belastung hatte dann recht schnell Spuren hinterlassen. Ein schwerer Sturz von der Leiter war die Folge. Ergebnis: Mehr als ein Jahr Krankenschein und da ich mich noch in der Probezeit befand, ein durch den Ausbildungsbetrieb grundlos gekündigter Ausbildungsvertrag. Im Krankheitsverlauf stellte sich dann noch zusätzlich heraus, dass obwohl ich schon mehr als 3 Monate für diese Firma gearbeitet habe, immer noch nicht bei der der Berufsgenossenschaft angemeldet war. Eine Woche nach meinem Arbeitsunfall hatten meine alten Chefs mich erst Unfallversichert und um dies zu tarnen auch noch bei der falschen Unfallkasse. Hier ist ein Schutzschirm für gute Arbeit notwendig, um die Ausbildung zu schützen. Solche Betrüger ruinieren den Ruf aller seriösen Ausbildungsbetriebe.

Nicht alle Ausbildungsbetriebe sind solche Negativbeispiele. Nach mehr als einem Jahr Krankenschein, viel Krankengymnastik und Disziplin bekam ich die Möglichkeit in einem kleinen Handwerksbetrieb, meinen Traumberuf - Mechatroniker für Kältetechnik - zu erlernen. Hier wurden die Bedürfnisse der Auszubildenden ernst genommen. Auch wenn Überstunden, wie fast überall im Handwerk, immer noch zum Alltag gehörten wurde sehr viel Wert auf Freizeitausgleich und einer fairen Überstundenvergütung gelegt. Wenn die Ausbildungsvergütung etwas zu knapp am Ende des Monats war, dann konnte man sich auch problemlos an den Chef wenden. Natürlich bekam man nichts geschenkt, aber fairer Lohn für faire Arbeit war bei diesem Betrieb ein Gesetz. 

Dies verdeutlicht, dass ich ganz genau weiß, weshalb vor allem im Handwerk sowie im Hotelgewerbe so viele Ausbildungen abgebrochen werden. Die Ausbildung ist für viele leider nur eine legale Version der Sklaverei. 330 Euro, für 160 Arbeitsstunden und mehr im Monat, sind kein faires Gehalt. Hier muss dringend ein Mindestlohn eingeführt werden. Auch für die Ausbildungszeit gilt: Fairer Lohn für Faire Arbeit! Nur so kann ein Schutzschirm für gute Arbeit in der Ausbildung funktionieren.

Jugend- und Auszubildendenvertretungen müssen zur gesetzlichen Pflicht werden. Diese haben immer ein offenes Ohr für die Azubis und scheuen keine Konfrontation mit dem Chef. Sie bilden in der Ausbildungszeit ebenfalls einen Schutzschirm für gute Arbeit.

Immer häufiger müssen Auszubildende große Strecken zurücklegen. Deshalb fordern wir ein landesweit einheitliches Azubi-Ticket. Dies minimiert nicht nur die Kosten für das tägliche pendeln, es erhöht auch die Attraktivität einer Ausbildungsstelle.

Die Auszubildenden von Heute sind die Fachkräfte von Morgen. Sie gehören besonders gefördert und besonders geschützt. Hier müssen wir ebenfalls aktiver werden um einen Schutzschirm für gute Arbeit zu schaffen.


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Dieser Artikel gehört zum Dossier:

1. Mai 2018 in der Region Köln-Bonn

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