28.07.2014
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Bevor die Nazis im Frühjahr 1933 die Gewerkschaften zerschlugen, beseitigten sie die Mitbestimmung in den Betrieben. Mit ihrem Gesetz vom 4. April 1933 über Betriebsvertretungen und wirtschaftliche Vereinigungen wurden die Betriebsratswahlen ausgesetzt und die eigenmächtigen, terroristischen Absetzungen freigewerkschaftlicher Betriebsräte legitimiert.
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