PM 007/18
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14.02.2018
Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter informieren LKW-Fahrer am 17. Februar 2018 ab 10 Uhr am Autohof Eifeltor über ihre Rechte. Bernd Weede, Vorsitzender des DGB Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg, der an der Aktion mitwirkt, erklärt: „Der gesetzliche Mindestlohn muss an LKW-Fahrer bezahlt werden, wenn sie in Deutschland unterwegs sind. Viele Arbeitgeber, die Beschäftigte zur Arbeit nach Deutschland schicken, zahlen lediglich den im Herkunftsland üblichen Lohn. Das ist aber rechtswidrig.“
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PM 050/15
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23.06.2015
DGB: Kontrollen beim Mindestlohn helfen Umgehungsstrategien zu stoppen
DGB
Bisher sind die großen Negativschlagzeilen in Bezug auf die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns seit Anfang des Jahres ausgeblieben. Für Bonns DGB-Chef, Ingo Degenhardt, zeigt sich somit, dass die vielen Unkenrufe und beschriebenen Niedergangs-Szenarien aus einigen Arbeitgeberlagern völlig unberechtigt waren.
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PM 046/15
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19.06.2015
DGB
Kaum ist der Mindestlohn umgesetzt, werden von Seiten der Arbeitergeber/innen Beschäftigungseinbrüche befürchtet und Bürokratie beklagt. Gewerkschaften beklagen die Reihe von Ausnahmen für bestimmte Personengruppen. Ist das gerechtfertigt? Auch wenn bisher wenige Zahlen zu den Auswirkungen des Mindestlohns in Deutschland vorliegen, möchten wir erste Erfahrungen, Erkenntnisse und ggf. Probleme diskutieren.
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PM 042/15
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29.05.2015
DGB
Zum Start der Ernte-Saison veröffentlicht der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) gemeinsam mit der IG BAU und dem Europäischen Verein für Wanderarbeiterfragen einen Info-Flyer für Beschäftigte, die aus dem Ausland kommen und in der Landwirtschaft arbeiten. „Ohne die vielen ausländischen SaisonarbeiterInnen lässt sich die Erntearbeit auf unseren Spargel- und Gemüsefeldern und auf den Obstplantagen nicht bewerkstelligen.
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PM 008/15
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13.01.2015
DGB zieht positive Bilanz seiner Pendleraktion
DGB
Am Montag dieser Woche hatte der DGB in einer bundesweiten Aktion an Bahnhöfen und Park&Ride-Parkplätzen zum neuen Mindestlohn-Gesetz informiert und Info-Broschüren an Pendlerinnen und Pendler verteilt. Noch am gleichen Abend zog der Chef des DGB-Kreisverbandes Bonn/Rhein-Sieg, Ingo Degenhardt, eine positive Bilanz: „Das war die mit Abstand beste Aktion zur Verteilung von Informationen in den vergangenen Jahren."
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PM 007/15
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12.01.2015
DGB
Ab 1. Januar 2015 gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Laut DGB-Berechnungen mussten bisher in der Region Bonn/Rhein-Sieg etwa 13.500 Vollzeitbeschäftigte mit weniger als 8,50 Euro Stundenlohn auskommen (Bruttoverdienst bis zu 1.500 Euro/Monat*). Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit heißt dies, dass 7 Prozent der insgesamt 200.000 Beschäftigten in Stadt und Kreis nun von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns profitieren werden.
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