Deutscher Gewerkschaftsbund

Mitbestimmung und Mitwirkung in der Berufsbildung

Die Zuständigkeit für die betriebliche Berufsbildung liegt beim Bund. Deshalb regelt das Berufsbildungsgesetz bundeseinheitlich die Fragen der Durchführung der betrieblichen Berufsausbildung. Darüber hinaus gilt die vom Bundesministerium für Wirtschaft erlassene Handwerksordnung für diesen Bereich.

Das Berufsbildungsgesetz schreibt die Errichtung von Ausschüssen in der Berufsbildung vor, in denen die Gewerkschaften paritätisch vertreten sind. In den Ausschüssen der beruflichen Bildung räumt der Gesetzgeber den Sozialpartnern ein erhebliches Mitsprache-, Gestaltungs- und Entscheidungsrecht ein.

Wichtiger Hinweis:

Alle Informationen zum Thema Berufsbildung sind im Projekt "www.wir-gestalten-berufsbildung.de" des DGB-Bundesvorstands gesammelt. Das Projekt qualifiziert die DGB-Arbeitnehmerbeauftragten in den Ausschüssen der Beruflichen Bildung nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung.

Ansprechpartner:

Berufsbildungsausschuss IHK Köln: Omer Semmo
Berufsbildungsausschuss IHK Bonn: Omer Semmo
Berufsbildungsausschuss Handwerkskammer: Damian Warias


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