Deutscher Gewerkschaftsbund

Prüfungsausschüsse IHK / HWK

Die Prüfungsausschüsse der Industrie- und Handelskammer (IHK) und der Handwerkskammer (HWK) ermittelt und bewertet Prüfungsleistungen von Auszubildenden und entscheidet verbindlich über Prüfungsergebnisse. Sie übernehmen damit eine wichtige Aufgabe innerhalb der dualen Ausbildung.

Die Ausschüsse setzen sich zusammen aus mindestens drei Personen: Je eine Vertretung der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Berufsschule.

Die Benennung der Ausschussmitglieder erfolgt über die Kammern. DGB - bzw. Gewerkschaften - unterbreiten hierzu Vorschläge für die Benennung der Arbeitnehmervertretung.

Die Berufung erfolgt für jeweils vier Jahre. Doch auch während der laufenden Berufsungsperiode besteht immer wieder Bedarf, neue Ausschussmitglieder zu benennen.

Merkblatt "Prüfungsausschüsse" (PDF, 80 kB)

Eine kurze Zusammenfassung mit den wichtigsten Informationen über die Arbeit der Prüfungsausschüsse.

Personalbogen (PDF, 16 kB)

Wenn Sie Interesse an einer Mitarbeit in einem Prüfungsausschuss der IHK Köln oder Bonn haben, füllen Sie bitte den "Personalbogen" aus, damit wir die Anfrage prüfen und ggfls. das Benennungsverfahren einleiten können.

Kontakt:

Prüfungsausschüsse IHK und HWK: koeln@dgb.de


Nach oben