Nach §65 Schulgesetz (SchulG) des Landes NRW sind an Berufskollegs Schulkonferenz einzurichten. Sie sind das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Sie beraten in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermitteln bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie könnenn Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Die Schulkonferenz entscheidet unter anderem über
Nach §66 SchulG setzen sich die Schulkonferenz an Berufskollegs, wie an allgemeinbildenden Schulen auch, aus Lehrern, Eltern und Schülern zusammen.
Darüber hinaus gehören an Berufskollegs mit bis zu 500 Schülerinnen und Schülern je ein Mitglied als Vertreterin oder Vertreter der Arbeitgeber und der Auszubildenden mit Stimmrecht sowie je ein weiteres Mitglied als Vertreterin oder Vertreter mit beratender Stimme an.
An Berufskollegs mit mehr als 500 Schülerinnen und Schülern gehören der Schulkonferenz je zwei Mitglieder als Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber und der Auszubildenden mit Stimmrecht an. Die Mitglieder mit Stimmrecht werden auf die Zahl der Vertreterinnen und Vertreter der Eltern und der Schülerinnen und Schüler angerechnet.
Wichtige Hinweise:
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